Voller Tag

Ein voller Tag dauert von 0.00 bis 24.00 Uhr. Ist eine Frist nach Tagen bestimmt, wird weder der Tag der fristauslösenden Entscheidung noch der Tag des Fristablaufs berücksichtigt. Die Frist beginnt mit dem Beginn eines Tages (0.00 Uhr) und endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist (24.00 Uhr).

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