Unterhaltsgläubiger

Der Unterhaltsgläubiger ist die Person, die entsprechend ihrer rechtlichen Lage gegenüber dem Unterhaltsschuldner Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags hat, der die grundlegenden Bedürfnisse einer Person befriedigen soll, die nicht oder nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.

Beispiel: Minderjährige gegenüber ihren Eltern oder geschiedene Ehegatten, denen Unterhalt zusteht.

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