Aufgeschobene Forderung

Forderungen, bei denen es sich nicht um Lohnforderungen handelt und die entstanden sind:

  • vor dem Urteil über die Eröffnung des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens; oder
  • aufgrund der Einreichung des Antrags oder der getroffenen Entscheidungen im Rahmen des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens.

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