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Widerspruch

Beim Urkundsbeamten des Gerichts vom Schuldner, gegen den ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wurde, oder von dessen Bevollmächtigten abgegebene schriftliche Erklärung. Der Schuldner muss in seinem Widerspruch zusammenfassend darlegen, aus welchem Grund beziehungsweise aus welchen Gründen der vom Gläubiger geforderte Betrag nicht geschuldet wird.

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