Zahlungsunfähigkeit

Nichtbezahlung der fälligen Verbindlichkeiten eines Schuldners mit seinem verfügbaren Vermögen, d. h. Nichtbegleichung der Schulden mit seinem Kapital. Die Zahlungsunfähigkeit eröffnet den Anspruch auf Einleitung des Sanierungsverfahrens und der gerichtlichen angeordneten Liquidation.

 

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