Unbedeutende Tätigkeit

Der Begriff „unbedeutende Tätigkeit“ sollte so verstanden werden, dass er einen sehr kleinen Teil der Gesamttätigkeit einer Organisation darstellt, der in erster Linie dem Zweck dient, sich selbst zu fördern oder neue Schüler oder Mitglieder zu gewinnen. Eine Organisation, die beabsichtigt, solche Flüge als regelmäßige Geschäftstätigkeit anzubieten, erfüllt nicht die Bedingung der unbedeutenden Tätigkeit. Darüber hinaus gelten Flüge, die ausschließlich zum Zweck der Erzielung von Einnahmen für die Organisation organisiert werden, nicht als unbedeutende Tätigkeit.

Zum letzten Mal aktualisiert am