Nettonachlass

Der Nettonachlass, das heißt die zu verteilende Erbschaft, entspricht dem Wert des gesamten Vermögens des Verstorbenen am Todestag abzüglich aller Verbindlichkeiten (Aktivnachlass minus Passivnachlass). Er handelt sich demnach um die Differenz zwischen den Bruttoaktiva und den Passiva.

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