Noch nicht vollstreckbare öffentliche Urkunde

Urkunde, die unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten von einer zuständigen öffentlichen Urkundsperson errichtet wird. Damit die Urkunde vollstreckbar ist, bedarf es zusätzlicher Formalitäten, wie beispielsweise eines endgültigen Urteils.

 

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