Verwaltungsakt mit Verordnungscharakter

Verwaltungsakt, der:

  • von einer Verwaltungsbehörde erlassen wurde und abstrakte Normen schafft, die sich an einen unbestimmten Kreis von Personen richten; und
  • eine unmittelbare Auswirkung auf die privaten Interessen desselben Personenkreises haben kann.

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