Aufnahme

Vorgang, durch den eine oder mehrere Gesellschaften ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen im Wege der Auflösung ohne Abwicklung auf eine andere, bereits bestehende Gesellschaft übertragen, und zwar gegen Gewährung von Aktien oder Gesellschaftsanteilen der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften.

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