MyGuichet.lu

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: MyGuichet.lu (nach dem Einloggen).

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen auf einer Website oder in einer App einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Beispiel: Seh-, Hör-, körperliche und kognitive Beeinträchtigungen usw.).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise vereinbar mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RAWeb v1 (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité Web), das diese Norm umsetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeiten – privater oder beruflicher Bereich (https://www.services-publics.lu/fpgun-iep-front)

Einige Hinweise zum Sprachwechsel fehlen.

Unvereinbarkeiten – Vorgänge

  • Formulare, die schnell zur Verfügung gestellt werden müssen, werden nicht immer vor ihrer Onlineschaltung übersetzt. Zunächst wird in den anderen Sprachversionen nur die französische Fassung angeboten. In diesen Fällen werden die Sprachwechsel nicht angegeben. Wir sind bestrebt, die Zeiten für die Bereitstellung der Übersetzungen zu verkürzen. Sollte Ihnen eine Übersetzung fehlen oder unvollständig erscheinen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Abhilfe schaffen können.
  • Die Eingabeformulare von MyGuichet.lu werden mithilfe von Generatoren erstellt, die verschiedene Technologien nutzen. Diese entwickeln sich im Laufe der Zeit weiter. In den Eingabeformularen der neuesten Generation sind derzeit folgende Mängel zu beobachten:
    • Die Hilfe-Tooltipps weisen inhaltliche Lücken auf und werden derzeit innerhalb von Formatierungs-Tags dargestellt. Auch die HTML-Auszeichnung ist verbesserungsfähig, insbesondere bei Überschriften und Listen. Dies sollte jedoch den Zugriff auf die Informationen nicht behindern.
    • Die Felder sind mit einem leeren „title“-Attribut versehen. Diese Felder verfügen jedoch über eine klar definierte Beschriftung.
    • Bei einem Fehler in einem Schritt wird in der Übersicht lediglich ein visueller Hinweis angezeigt. Fehlermeldungen werden jedoch direkt in den betroffenen Feldern angezeigt.
    • Wenn der Benutzer bei der Eingabe einer Adresse das Kontrollkästchen „Ich konnte die Adresse nicht finden“ aktiviert oder deaktiviert, muss er auf der Seite wieder nach oben gehen, um die Adresse einzugeben.
    • Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Bedeutung des Sternchens wird zu Beginn des ersten Schritts jedes Formulars erläutert. Die Bedeutung des Sternchens wird nicht auf allen Seiten angezeigt.
    • Nicht alle am Ende eines Vorgangs erstellten Dokumente entsprechen systematisch der Norm EN 301 549 V3.2.1. Wir arbeiten derzeit daran, ihre Barrierefreiheit zu verbessern.
    • Fehlende Hinweise zum Sprachwechsel.
    • Mangelhafte modale Fenster.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Logos der Behörden und Stellen werden als rein dekorativ angesehen, da der offizielle Name unabhängig von der Sprache oder dem Inhalt des Logos stets angezeigt wird.
  • Vorgänge, bei denen ein Generator einer älteren Generation verwendet wird, weisen zusätzliche Abweichungen auf, zum Beispiel:
    • Einige Kontrastprobleme.
    • Die Felder sind mit einem leeren „title“-Attribut versehen. Diese Felder verfügen jedoch über eine klar definierte Beschriftung.
    • Problem mit der Sichtbarkeit des Fokus.
    • Einige Felder werden beim Verlassen des Feldes lediglich visuell als gültig markiert. Im Falle eines Fehlers wird jedoch immer eine eindeutige Meldung angezeigt.
    • Auf Mobilgeräten erfordert das Schließen des Modals mit der Übersicht über die einzelnen Schritte eine große Anzahl von Tabulatoren.
    • Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Bedeutung des Sternchens wird nicht auf allen Seiten angezeigt.
    • Insbesondere ist bei einigen Terminvereinbarungen der Schritt zur Auswahl eines Tages/Zeitfensters über die Tastatur und mit assistiven Technologien nicht zugänglich.
    Die Überarbeitung und Überprüfung dieser Vorgänge stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand dar. Die Umstellung der einzelnen Vorgänge auf eine neuere Version erfolgt schrittweise nach Bedarf. Wir bitten Sie daher, uns Vorgänge zu melden, die erhebliche Barrierefreiheitsmängel aufweisen.
  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V3.1.2. Der Umfang der zu bearbeitenden Dokumente zur Erreichung der Konformität ist groß und erfordert einen zu hohen Aufwand. Wir verpflichten uns jedoch, auf Anfrage von Fall zu Fall eine barrierefreie Version der Inhalte bereitzustellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben“).
  • Aus Sicherheitsgründen wird beim Ausfüllen eines Vorgangs eine maximale Sitzungsdauer festgelegt. Der Benutzer kann diese jederzeit verlängern, ohne seine Daten zu verlieren, indem er auf „Weiter“ oder „Später fortfahren“ klickt. Sollte der Benutzer dennoch in seinen Bereich zurückgeleitet werden, wird sein Vorgang automatisch gespeichert.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Das Verbindungssystem der externen unabhängigen Gesellschaft LuxTrust.
  • Herunterladbare Dokumente, die von anderen Behörden bereitgestellt werden und nicht in unserer Kontrolle liegen.
  • Vor dem 23. September 2018 veröffentlichte Dokumente.
  • Der Kalender Datepicker in den Datumsfeldern, sofern eine Eingabehilfe für die manuelle Eingabe barrierefrei angezeigt wird.
  • Module mit interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern auf der Seite eine Alternative vorhanden ist, um die von der Karte bereitgestellten Informationen abzurufen (beispielsweise vollständig ausgeschriebene Adresse). Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen für die Tastatur verursachen.

Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1, die von einem Dritten, in diesem Fall „Idéance“, vorgenommen wurde. Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Juli 2026 überprüft.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur;
  2. bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts;
  3. kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an , in der Sie Ihr Problem beschreiben sowie die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt (SIP), das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson des Großherzogtums Luxemburg zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist Eigentum der Europäischen Union und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz.

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