Europäisches Patentamt

Das Europäische Patentamt wurde 1977 als ausführendes Organ der Europäischen Patentorganisation auf der Grundlage des Internationalen Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ) gegründet, das 1973 in München unterzeichnet wurde. Seine Entstehung entspringt dem gemeinsamen politischen Willen der europäischen Länder, ein einheitliches Patentsystem in Europa zu schaffen. Die Tätigkeiten des Amtes unterstehen der Kontrolle des Verwaltungsrates, der das gesetzgebende Organ der Europäischen Patentorganisation ist.

Kontakt:

  • München: +49 (0)89 23 99 0
  • Den Haag: +31 (0)70 34 02 04 0
  • Berlin: +49 (0)30 25 90 10
  • Wien: +43 (0)15 21 26 0

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