Sozialämter

Ein Sozialamt (office social) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die durch das Gesetz vom 18. Dezember 2009 eingeführt wurde. Es erbringt Sozialdienste an den Personen und Familien, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde(n) haben, in der bzw. denen es tätig ist.

Die Sozialhilfe soll sicherstellen, dass jede Person über die lebensnotwendigen Dinge verfügt, zu denen insbesondere medizinische Versorgung, Unterkunft, Lebensmittel, Bekleidung, Trinkwasser und Energieversorgung gehören. Jeder Sozialhilfeantrag wird individuell bearbeitet.

Die Sozialhilfe wird von 30 Sozialämtern ausgezahlt, die im ganzen Land verteilt sind.

Ein Sozialamt:

  • gewährleistet Personen und ihren Familien die im Gesetz vom 18. Dezember 2009 vorgesehene Hilfe;
  • liefert Ratschläge und Auskünfte und erledigt die Formalitäten im Hinblick auf die Versorgung der Betroffenen mit den sozialen Maßnahmen sowie Sach- und Geldleistungen, auf die sie gemäß anderen Gesetzen und Verordnungen Anspruch haben;
  • lässt ihnen die erforderliche sozialpädagogische Betreuung zukommen, damit sie ihre Schwierigkeiten schrittweise überwinden können;
  • fördert ihren Zugang zu Kommunikationsmitteln und soziokulturellen Aktivitäten;
  • bewilligt Sachleistungen in angemessener Form und sorgt für die Bereitstellung einer Notunterkunft;
  • vergewissert sich, dass Antragsteller sozialversichert sind;
  • verweist Antragsteller an die ihren Bedürfnissen entsprechenden spezialisierten Stellen;
  • ermutigt Antragsteller, sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung ihrer individuellen Situation zu ergreifen.

In jeder Gemeinde mit mindestens 6.000 Einwohnern befindet sich ein Sozialamt. Gemeinden mit weniger Einwohnern tun sich mit einer oder mehreren anderen Gemeinden zusammen, um so die erforderliche Mindesteinwohnerzahl zu erreichen und ein gemeinsames Sozialamt zu führen, das unter der Aufsicht der Gemeinde steht, in der es sich befindet.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am