Verwaltungsgerichtshof

Der Verwaltungsgerichtshof ist in zweiter Instanz als Berufungsgericht zuständig, um über eine Berufung zu befinden, die gegen Urteile des Verwaltungsgerichts eingelegt wird, ausgenommen bestimmte Entscheidungen im Bereich des internationalen Schutzes. Dagegen ist ein Berufungsverfahren gegen einstweilige Verfügungen des Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts nicht möglich.

Die Einlegung einer Revision, wie im Straf- und Zivilrecht, ist gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht zulässig.

Zum letzten Mal aktualisiert am