Die Vertreter der Arbeitnehmerkammer wählen

Dieser Text wird derzeit aktualisiert

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

In Luxemburg gibt es 2 Arbeitnehmervertretungen (Kammern): die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés - CSL) und die Kammer der Staatsbeamten und -angestellten (Chambre des fonctionnaires et employés publics).

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) zählt etwa 400.000 Mitglieder, die alle wahlberechtigt sind. Alle gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Arbeitnehmer und Rentner, mit Ausnahme derjenigen, die unter den Status des öffentlichen Dienstes fallen, sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort automatisch Mitglied der CSL.

Alle 5 Jahre werden die Arbeitnehmer aufgefordert, die 60 Vertreter der Arbeitnehmerkammer auf nationaler Ebene zu wählen. Letztere werden zu Mitgliedern der Vollversammlung, dem höchsten Organ der Kammer. Sie bestimmen die Leitlinien und die Politik der Aufgaben und Tätigkeiten der CSL.

Die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer und Rentner bei der CSL erfolgt per Briefwahl. Jeder Wähler wählt seine Vertreter aus der Berufsgruppe, der er angehört.

Zielgruppe

  • alle unter dem privatrechtlichen Status in Luxemburg angestellten Arbeitnehmer (gebietsansässig und nicht gebietsansässig)
  • die Angestellten der nationalen Eisenbahngesellschaft (Chemins de fer luxembourgeois - CFL)
  • die Rentner, die aufgrund einer dieser beiden Beschäftigungen eine Rente beziehen

Vorgehensweise und Details

Rolle und Aufgaben der Arbeitnehmerkammer

Die wichtigste Aufgabe der CSL besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer und Rentner, die in Luxemburg arbeiten oder gearbeitet haben, zu vertreten und zu schützen. Sie nimmt folgende Aufgaben und Tätigkeiten wahr:

  • Beratung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und großherzoglichen Verordnungen;
  • Vertretung in Form der Präsenz in den staatlichen Beratungsgremien (Gnadenkommission, Oberster Statistikrat usw.);
  • Vertretung in Form der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Sozialversicherungsträger (Nationale Gesundheitskasse, Nationale Rentenversicherungskasse usw.) und von Vertretern bei den Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeiten;
  • Information über mit der Arbeitswelt und der sozialwirtschaftlichen Problematik verbundene Themen durch zahlreiche Veröffentlichungen;
  • Erstausbildung und Weiterbildung (Gestaltung der Berufsausbildung, Erwachsenenbildung).

Dank eines automatisch vom Arbeitgeber oder von der Rentenkasse einbehaltenen jährlichen Beitrags kann die CSL ihre verschiedenen Aufgaben wahrnehmen.

Ablauf der Wahlen

Die Wahlen finden jedes 5. Kalenderjahr zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November an einem vom Arbeitsminister festgelegten Datum statt.

Die Mitglieder wählen aus den von den Gewerkschaften vorgelegten Listen 60 Vertreter und deren Stellvertreter in ihrer jeweiligen Berufsgruppe. Dabei kann entweder eine ganze Liste oder eine bestimmte Anzahl einzelner Kandidaten, die der Anzahl der in der jeweiligen Gruppe zu wählenden Mitglieder entspricht, gewählt werden. Die Wahlbeteiligung ist fakultativ.

Die Wahl erfolgt per Briefwahl über einen anonymen Stimmzettel. Die Wähler erhalten per Post einen ihrer Berufsgruppe entsprechenden Stimmzettel. Nachdem dieser ausgefüllt wurde, muss der Wähler ihn vor Wahlschluss in einem vorfrankierten Umschlag an das Wahllokal schicken.

Die ordentlichen und stellvertretenden Vertreter werden per Briefwahl für eine Dauer von 5 Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Die Wahlen finden jedes 5. Kalenderjahr zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November an einem vom Arbeitsminister festgelegten Datum statt.

Verteilung der Berufsgruppen

Um eine gewisse berufliche Repräsentativität innerhalb der CSL zu gewährleisten, wird die Sitzverteilung pro Berufsgruppe anhand der in dieser Gruppe vertretenen Arbeitnehmer bestimmt.

Die CSL zählt 60 Sitze, die wie folgt verteilt sind:

  • Gruppe 1, Eisen- und Stahlindustrie: 5 Sitze
  • Gruppe 2, Sonstige Industrien: 8 Sitze
  • Gruppe 3, Bauwesen: 6 Sitze
  • Gruppe 4, Finanzdienstleistungen: 8 Sitze
  • Gruppe 5, Dienstleistungssektor: 14 Sitze
  • Gruppe 6, Verwaltung und öffentliche Unternehmen: 4 Sitze
  • Gruppe 7, Gesundheit und Soziales: 6 Sitze
  • Gruppe 8, Nationale Eisenbahngesellschaft: 3 Sitze
  • Gruppe 9, Rentner: 6 Sitze

Ergebnisse

Der Vorsitzende des für die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmerkammer zuständigen Wahllokals verkündet die Ergebnisse der Auszählung nach Bestätigung der Wahlen durch Annahme eines Abschlussprotokolls.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am