Eine Beschwerde über die Polizei einreichen bzw. Anzeige erstatten

Wenn Sie mit der Leistung der Polizei oder eines Polizisten nicht zufrieden sind, können Sie wie folgt vorgehen:

  • eine Beschwerde einreichen, wenn der Vorwurf gegenüber der Polizei keinen strafrechtlichen Sachverhalt darstellt;
  • eine Anzeige erstatten, wenn der Vorwurf gegenüber der Polizei strafrechtlicher Art ist.

Die Beschwerden und Anzeigen sind Teil verschiedener Verfahrensrahmen.

Die Beschwerden werden gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die Generalinspektion der Polizei geregelt, während Anzeigen in der Strafprozessordnung (Code de Procédure pénale) geregelt sind.

Wenn der Generalinspektion der Polizei (Inspection générale de la Police - IGP) Anliegen und Beschwerden durch Bürger mitgeteilt werden, kann dies dazu beitragen, den Dienst der Polizei am Bürger kontinuierlich zu verbessern.

Zielgruppe

Jede natürliche oder juristische Person, die ihrer Meinung nach mit einem Fehlverhalten oder einem unangemessenen Verhalten eines Polizeiangehörigen oder einem Funktionsproblem einer Einheit der Polizei konfrontiert ist, kann die IGP mit einer Beschwerde oder einer Anzeige befassen.

Bei ähnlichen Gründen steht diese Möglichkeit ebenfalls den Polizisten offen.

Vorgehensweise und Details

Einreichen der Beschwerde oder der Anzeige

Sie können Ihre Beschwerde an die IGP richten, indem Sie:

  • das Online-Beschwerdeformular ausfüllen (siehe Formulare / Online-Dienste);
  • persönlich bei der IGP vorstellig werden:

11, rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
Tel.: (+352) 26 48 53-1
(vorzugsweise nach Terminvereinbarung)

  • ein Schreiben unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, Ihrer Telefonnummer und Ihres Geburtsdatums zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die folgende Postanschrift senden:

Inspection générale de la Police
Postfach 1202
L-1012 Luxemburg

Die Beschwerde oder Anzeige kann direkt oder über einen Anwalt erfolgen.

Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Polizei verpflichtet, direkt an sie gerichtete Beschwerden und Anzeigen an die Generalinspektion der Polizei weiterzuleiten.

Bearbeitung der Beschwerde oder der Anzeige

Die Bearbeitung der Beschwerde eröffnet den Anspruch auf Einleitung einer administrativen Untersuchung.

Jede von der IGP eingeleitete administrative Untersuchung führt zur Benachrichtigung der Generaldirektion der Polizei. Letztere informiert den Polizeiangehörigen oder die betroffene Einheit sowie deren Vorgesetzte.

Nach Eingang seiner Beschwerde und sofern Letztere zu einer administrativen Untersuchung führt, wird der Beschwerdeführer schriftlich über den Namen des oder der zuständigen Ermittler(s) der IGP unterrichtet. Ihm wird ebenfalls mitgeteilt, dass Kontakt mit ihm aufgenommen wird.

Ergebnis der Beschwerde oder der Anzeige

Bei Abschluss der administrativen Untersuchung teilt die Generalinspektion der Polizei ihre Schlussfolgerungen und etwaigen Empfehlungen der Generaldirektion der Polizei schriftlich mit, die ihrerseits Stellung nimmt und die IGP über die von ihr beabsichtigten Folgemaßnahmen informiert.

Die Generaldirektion der Polizei informiert die betroffene Einheit bzw. den betroffenen Polizeiangehörigen über das Ergebnis der Untersuchung und die von der Generalinspektion der Polizei ausgesprochenen Empfehlungen. Gegebenenfalls ergreift die Generaldirektion der Polizei entsprechende interne Maßnahmen (Ermahnung, Sensibilisierung, Anpassung von Verfahren und Vorschriften usw.) infolge der Schlussfolgerungen der IGP.

Dem Beschwerdeführer werden die von der IGP gezogenen Schlussfolgerungen ganz allgemein mitgeteilt. Die IGP übermittelt das Ergebnis der administrativen Untersuchung in Berichtsform an den zuständigen Minister.

Bei einer Anzeige (aufgrund eines einen Straftatbestand begründenden Verhaltens) leitet die Generalinspektion der Polizei ihre Protokolle und Berichte an die zuständigen Justizbehörden weiter. Die Strafprozessordnung findet hier Anwendung. Daraus folgt, dass die Schlussfolgerungen einer solchen Untersuchung nur von der territorial zuständigen Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden können.

Rücknahme einer Beschwerde oder einer Anzeige

Der Beschwerdeführer kann seine Beschwerde oder Anzeige jederzeit schriftlich zurückziehen.

Allerdings setzt die Generalinspektion der Polizei die Untersuchungen möglicherweise fort, wenn sie der Meinung ist, dass die Tatsachen eine eingehendere Untersuchung erfordern.

Beschränkungen (Handlungsgrenzen)

Die IGP ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die die Richtigkeit gebührenpflichtiger Verwarnungen anfechten, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Beschwerden dieser Art sind direkt an den Polizeiangehörigen zu richten, der die Verwarnung ausgestellt hat, bzw. an die Polizei oder an die zuständigen Justizbehörden, und zwar vor der Begleichung der gebührenpflichtigen Verwarnung.

Die IGP ist auch nicht zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden in direktem Zusammenhang mit laufenden strafrechtlichen Untersuchungen.

Jede Beschwerde, die offensichtlich unbegründet, nicht ausreichend präzise oder deren Gegenstand kein Fehlverhalten oder kein Funktionsproblem ist, wird nicht weiterverfolgt.

Die Entscheidung, eine Beschwerde nicht weiterzuverfolgen, wird begründet und dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt. Eine Kopie geht an den Minister und die Generaldirektion der Polizei.

Strafen

Jede Anzeige oder Beschwerde gegen einen Polizeibeamten oder eine Polizeidienststelle, die auf offensichtlich falschen oder erfundenen Sachverhalten beruht und darauf abzielt, den betreffenden Polizeibeamten zu schaden, kann als böswillig angesehen werden und eine Falschanschuldigung im Sinne von Artikel 445 des Strafgesetzbuches (Code pénal) darstellen.

Formulare/Online-Dienste

Formular zur Einreichung einer Beschwerde gegen die Polizei

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Online-Vorgang

Den Vorgang öffnen

Formulaire de réclamation ou de plainte contre la police

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Démarche en ligne

Accéder à la démarche

Form for appeals or complaints against the police

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Online procedure

Go to the procedure

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am