Eine Unterschrift beglaubigen lassen

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Durch die Unterschriftsbeglaubigung werden die Echtheit und Richtigkeit einer Unterschrift bestätigt, die unter ein Schriftstück oder eine privatschriftliche Urkunde (eine von einer Privatperson abgefasste Urkunde, z. B. eine ehrenwörtliche Erklärung) gesetzt wird.

Die Beglaubigung dient als Nachweis dafür, dass die Unterschrift echt und beweiskräftig ist und von der jeweiligen Person selbst vorgenommen wurde.

Zielgruppe

Jede volljährige Person kann ihre Unterschrift beglaubigen lassen.

Kosten

Wird die Unterschrift von einer Gemeindeverwaltung beglaubigt, wird zum Zeitpunkt der Beglaubigung eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um seine eigene Unterschrift auf einem Schriftstück oder einer privatschriftlichen Urkunde beglaubigen zu lassen (Beurkundung der Echtheit der unter ein Schriftstück gesetzten Unterschriften), muss der Betroffene:

  • persönlich vorstellig werden bei:
    • der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes oder;
    • einem Notar oder;
    • einer Botschaft oder einem Konsulat;
  • sich ausweisen;
  • die betreffenden Unterlagen im Beisein des Gemeindebeamten unterzeichnen, der zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigt ist.

Im Voraus unterzeichnete Dokumente werden abgelehnt.

Wenn die Person nicht schreiben kann, darf sie das Dokument eigenhändig mit einem oder mehreren Kreuzen unterschreiben. Bei Analphabeten kann das Personal vorschlagen, das jeweilige Dokument laut vorzulesen, bevor der Betroffene sein Handzeichen unter das Dokument setzt.

Belege

Eine Unterschrift kann nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) beglaubigt werden.

Zuständige Kontaktstellen

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