Eine beglaubigte Kopie beantragen

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Eine beglaubigte Kopie ist eine mit dem Original übereinstimmende Abschrift, mit der die Person, die diese Kopie anfertigt, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt.

Zielgruppe

Jeder kann eine beglaubigte Kopie eines in seinem Besitz befindlichen Dokuments beantragen.

Kosten

Für die Beglaubigung der Kopie wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um eine beglaubigte Kopie zu erhalten, muss sich der Antragsteller mit dem Originaldokument zum Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) oder zum Sekretariat der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes begeben.

Beglaubigte Kopien werden vor Ort von einem Beamten anhand des Originaldokuments angefertigt, das der Antragsteller mitbringt.

Vorlage von beglaubigten Kopien bei einer Verwaltung

Bei Verwaltungsvorgängen, die den Staat, die Gemeinden oder eine juristische Person öffentlichen Rechts betreffen, darf nicht mehr verlangt werden, dass die für den jeweiligen Vorgang benötigten Dokumente in Form einer beglaubigten Kopie vorgelegt werden, wenn diese von einer der folgenden Stellen ausgestellt wurden:

  • einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde oder;
  • einer Verwaltungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU).

Bei Zweifeln über die Echtheit einer beglaubigten Kopie aus einem Nicht-EU-Staat kann die betreffende Verwaltung verlangen, dass die Kopie von der Botschaft legalisiert oder mit der Haager Apostille versehen wird.

Zuständige Kontaktstellen

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