Eine Bescheinigung, Kopie einer Urkunde, eine Beglaubigung einer Unterschrift oder beglaubigte Kopie beantragen

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Bei bestimmten Behördengängen müssen verschiedene amtliche Bescheinigungen und Urkunden beigebracht werden.

Eine Bescheinigung ist eine Erklärung, mit der von einer bestimmten Stelle eine Gegebenheit oder die Richtigkeit einer Tatsache bezeugt wird. Eine Urkunde ist ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument zum Nachweis einer Tatsache oder eines Anspruchs. Ebenso wie mit o. g. Urkunden verhält es sich mit Personenstandsurkunden und der Beglaubigung von Unterlagen (zur Bestätigung der Herkunft eines Dokuments) oder Unterschriften (zur Bestätigung der Echtheit von Unterschriften auf einem Dokument oder einer Urkunde).

Zielgruppe

Jede Person, die bei der Erledigung bestimmter Verwaltungsvorgänge Belege in Form einer Urkunde, einer Bescheinigung oder in Form einer beglaubigten Kopie vorlegen muss.

Vorgehensweise und Details

Personenstandsurkunden und -bescheinigungen

Diese Urkunden haben insofern rechtlichen oder amtlichen Charakter, als sie die persönliche Situation des Antragstellers bestätigen. Zu diesen Personenstandsurkunden zählen insbesondere:

  • die Geburtsurkunde, die beim Standesamt der Gemeinde, in der der Antragsteller geboren ist, erhältlich ist;
  • die Heiratsurkunde, die beim Standesamt der Gemeinde, in der der Antragsteller geheiratet hat, erhältlich ist;
  • das Familienstammbuch (falls vorhanden);
  • die Sterbeurkunde, die bei dem Standesamt der Gemeinde, in der die betreffende Person verstorben ist, erhältlich ist.

In der Stadt Luxemburg und weiteren Gemeinden (siehe Website macommune.lu) können einige dieser Urkunden auf elektronischem Wege beantragt werden.

Gängige Urkunden und Nachweise, die der Bürger eventuell benötigt

Je nach der persönlichen Situation des Antragstellers kann er folgende Dokumente beantragen:

Diese Urkunden müssen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers angefordert werden.

In der Stadt Luxemburg und weiteren Gemeinden (siehe Website macommune.lu) können einige dieser Urkunden auf elektronischem Wege beantragt werden.

Beglaubigung der Unterschrift

Die Unterschrift einer Person kann dank der Beglaubigung der Unterschrift als echt und eigenhändig unter ein Dokument gesetzt anerkannt werden.

Um eine solche Beglaubigung zu erhalten, muss die Person persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden.

Es ist ebenso möglich, eine Beglaubigung einer Unterschrift bei einem Notar, einer Botschaft, einem Konsulat, usw. zu erhalten.

Kopien amtlicher Urkunden

Dokumente aus Drittstaaten sowie bestimmte weitere amtliche Dokumente, die für die Erledigung eines bestimmten Behördengangs erforderlich sind, sind in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen.

Die beglaubigte Kopie eines Originaldokuments, das von einer ausländischen Verwaltungsbehörde ausgestellt wurde und für ein Verfahren erforderlich ist, ist (gegen Vorlage des Originaldokuments) bei den Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Zuständige Kontaktstellen

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