Die Wohnsitzbescheinigung gibt Auskunft über den Wohnsitz der Person, auf deren Namen sie ausgestellt ist. Diese Bescheinigung muss gegebenenfalls bei verschiedenen Behördengängen vorgelegt werden.
Verwaltungen mit Zugriff auf das Nationale Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) dürfen grundsätzlich nicht mehr die Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung verlangen, wenn die betroffene Person ihren üblichen Wohnsitz in Luxemburg hat, es sei denn, es bestehen Zweifel oder Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnsitzes des Antragstellers.
Zielgruppe
Jede Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen erfasst ist und ihren Wohnsitz in Luxemburg hat, kann bei der zuständigen Behörde eine Wohnsitzbescheinigung beantragen.
Die Wohnsitzbescheinigung ist eine personenbezogene Bescheinigung.
Hinweis: Es besteht ferner die Möglichkeit, eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung zu beantragen, in der auch die Kinder und der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner, die mit dem Antragsteller zusammenwohnen, aufgeführt sind. In dieser Bescheinigung sind die vorherigen Adressen des Antragstellers nicht aufgeführt.
Voraussetzungen
Nur Personen, die im Hauptregister des Nationalen Registers natürlicher Personen eingetragen sind und in Luxemburg wohnen, können eine Wohnsitzbescheinigung beantragen.
Kosten
Für die Ausstellung der Wohnsitzbescheinigung wird eine Gebühr erhoben (Verwaltungsgebühr, die an die Gemeindeverwaltung zu entrichten ist).
Vorgehensweise und Details
Ausstellung der Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung wird vom Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments wird sie der Person ausgehändigt, auf deren Namen sie ausgestellt ist.
Die Bescheinigung kann jedoch auch dem Ehe- oder Lebenspartner (bei gemeinsamem Wohnsitz), dem gesetzlichen Vormund oder einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
In einigen Gemeinden kann die Bescheinigung auch online beantragt werden – gegen Entrichtung einer Gebühr. In seinem Antrag muss der Antragsteller alle erforderlichen Angaben machen. Das beantragte Dokument wird ihm per Post zugestellt.
Die Wohnsitzbescheinigung kann auch über MyGuichet.lu erstellt werden. Sie kann dann im PDF-Format heruntergeladen werden. Um die Bescheinigung zu erstellen, muss sich der Nutzer in seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu einloggen und auf die Schaltfläche „Erstellen“ klicken.
Angaben in der Bescheinigung
Die Bescheinigung enthält folgende Angaben:
Namen und Vornamen;
Geschlecht;
Geburtsdatum und -ort;
gegebenenfalls die Adresse, an der die Person im Hauptregister des Nationalen Registers natürlicher Personen gemeldet ist;
die Daten des Wohnsitzes in der Gemeinde.
Ist im Register keine aktuelle Adresse eingetragen, muss die Wohnsitzbescheinigung die vorherige(n) Adresse(n) enthalten, an der/denen die betroffene Person im Hauptregister des Nationalen Registers natürlicher Personen gemeldet war, wie auch die entsprechenden Daten.
Der Antragsteller kann zudem beantragen, dass in der Bescheinigung mehrere vorherige Adressen oder nur die letzte Adressänderung angegeben werden.
Auf Antrag des Antragstellers kann die Wohnsitzbescheinigung ferner folgende Angaben enthalten:
seine Identifikationsnummer;
seinen Familienstand;
gegebenenfalls die Vor- und Nachnamen des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners sowie dessen Geburtsdatum und Geburtsort;
seine Staatsangehörigkeit(en).
Damit die Bescheinigung von den Behörden anerkannt wird, muss sie grundsätzlich neueren Datums sein (nicht älter als
3 Monate).
Formulare/Online-Dienste
Eine Wohnsitzbescheinigung ausdrucken
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Application for a certificate of residence
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Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)