Eine Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen

Mit der Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird bescheinigt, dass ihr Inhaber alle Bedingungen erfüllt, um wählen zu dürfen.

Zielgruppe

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird nur für Personen ausgestellt, die tatsächlich in Luxemburg wohnen und in die Wählerverzeichnisse für diejenigen Wahlen eingetragen sind, die ihrer Situation entsprechen:

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten. 

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird vom Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Der Antragsteller kann seinen Antrag je nach Gemeinde wahlweise wie folgt stellen:

  • persönlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung gegen Vorlage seines gültigen Personalausweises;
  • im Internet (in bestimmten Gemeinden kann der Antrag online gestellt werden);
  • per Post;
  • telefonisch (während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung).

In seinem Antrag muss der Antragsteller alle erforderlichen Angaben machen.

Wird der Antrag per Internet, Post oder Telefon gestellt, erfolgt die Übermittlung der gewünschten Unterlagen auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse.

Belege

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ausgestellt, wenn der Antragsteller persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung vorstellig wird.

Wird der Antrag vom Vormund, Betreuer oder gesetzlichen Verwalter der betroffenen Person gestellt, muss dieser Folgendes vorlegen:

  • seinen Ausweis;
  • die Kopie eines Nachweises, dass er zur Ausübung des Rechts berechtigt ist (z. B. Vormundschafts- oder Entmündigungsurteil).

Gültigkeit

Damit die Bescheinigung von den Behörden anerkannt wird, muss sie grundsätzlich neueren Datums sein (nicht älter als 3 Monate).

Angaben in der Bescheinigung

Die Bescheinigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Vornamen;
  • Geschlecht;
  • Geburtsdatum und -ort;
  • Staatsangehörigkeit(en);
  • Adresse, an der die Person im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) gemeldet ist;
  • für nicht luxemburgische Gebietsansässige: die Angabe, in welchen Wählerverzeichnissen sie eingetragen sind.

Zuständige Kontaktstellen

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