Eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten beantragen

Minderjährige, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten ins Ausland reisen, müssen neben einem gültigen Ausweisdokument eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Diese Erklärung wird vom Einwohnermeldeamt (bureau de la population) der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind seinen Wohnsitz hat.

Zielgruppe

Der Erziehungsberechtigte (Vater, Mutter, Vormund) kann eine solche Erklärung beantragen.

Ein minderjähriges Kind, das in Luxemburg lebt und ins Ausland reist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen) haben, wenn es nicht von einem gesetzlichen Vormund (Vater, Mutter oder Erziehungsberechtigten) begleitet wird.

Der Antrag kann demnach folgende Personen betreffen:

  • einen Minderjährigen, der alleine reist oder;
  • einen Minderjährigen, der mit Erwachsenen reist, die nicht seine Erziehungsberechtigten (Vormund) sind oder;
  • einen Minderjährigen, der mit einem Elternteil (Mutter oder Vater) reist, der nicht die elterliche Sorge über dieses Kind ausübt.

Ein Kind, das alleine mit seinem Vater oder seiner Mutter reist braucht im Prinzip keine Einverständniserklärung. Diese Regel variiert jedoch je nach besuchtem Land und der Art des verwendeten Verkehrsmittels (Auto, Flugzeug usw.). Betroffene Personen können sich informieren bei:

Kosten

Für die Ausstellung der Einverständniserklärung wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Erziehungsberechtigte erscheint persönlich im Einwohnermeldeamt seiner Wohnsitzgemeinde. Er muss folgende Angaben machen:

  • Datum der Abreise und Rückkehr des Kindes;
  • Zielort des Kindes (Land und Ort);
  • Name der Begleitperson (die volljährig sein muss).
Es ist unerlässlich, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter persönlich im Einwohnermeldeamt erscheint, da seine Unterschrift beglaubigt werden muss.

Das Kind muss diese Einverständniserklärung mit sich führen und sie auf Verlangen zusammen mit seinem Ausweisdokument vorzeigen.

Belege

Der Erziehungsberechtigte muss ein Genehmigungsformular unterschreiben und ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen.

Zuständige Kontaktstellen

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