Eine Heiratsurkunde beantragen

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Eine Heiratsurkunde ist eine rechtsgültige Personenstandsurkunde. Es handelt sich um eine öffentliche Urkunde, die von einem Standesbeamten ausgestellt wird und als rechtsgültiger Beweis des Familienstandes der Ehepartner gilt.

Die Heiratsurkunde wird immer bei der Gemeinde hinterlegt, in der standesamtlich geheiratet wurde.

Sie wird im Voraus vom Standesbeamten vorbereitet und während der Eheschließung von den Ehepartnern und dem Standesbeamten unterzeichnet.

Bei bestimmten Behördengängen wird oftmals eine Kopie der Urkunde oder ein Auszug aus ihr benötigt, wie zum Beispiel:

Zielgruppe

Die Ehepartner können eine Kopie ihrer Heiratsurkunde beantragen.

Kosten

Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Nur die Gemeinde, die die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, darf Kopien der Heiratsurkunde ausstellen, d. h. die Gemeinde, in der das Ehepaar geheiratet hat.

Um eine Kopie der Heiratsurkunde zu erhalten, kann der Antragsteller seinen Antrag je nach Gemeinde wahlweise wie folgt stellen:

  • persönlich bei der entsprechenden Abteilung des Standesamtes gegen Vorlage seines gültigen Personalausweises;
  • im Internet durch die Übermittlung eines Online-Antrags;
  • per Post;
  • telefonisch (während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung).

Wird der Antrag per Internet, Post oder Telefon gestellt, erfolgt die Übermittlung der gewünschten Unterlagen auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse.

Eintragungen

Die Heiratsurkunde enthält die Pflichtangaben einer Personenstandsurkunde (Jahr, Tag und Uhrzeit der Ausstellung, Vor- und Nachname(n) des Standesbeamten, Vor- und Nachname(n) und Wohnsitz aller genannten Personen) sowie:

  • Vor- und Nachname(n), Geschlecht, Geburtsort und -datum sowie Anschrift (Ort, Gemeinde, Land) der Ehepartner;
  • Vor- und Nachname(n), Geschlecht und Wohnsitz der Eltern (wenn sie verstorben sind, ist dies anzugeben);
  • gegebenenfalls Vor- und Nachname(n) früherer Ehepartner;
  • die Zustimmung der Eltern, des Familienrats, des Ad-hoc-Vormunds sowie des Vormundschaftsrichters, sofern diese erforderlich ist;
  • das Aufgebot (die Anmeldung der Eheschließung) in den verschiedenen Wohnsitzgemeinden;
  • die Erklärung der Partner, miteinander die Ehe einzugehen, und die Verkündung des geschlossenen Bundes durch den Standesbeamten;
  • gegebenenfalls Randanmerkungen (Scheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes usw.).

Die Eheschließung wird als Randanmerkung auf der Geburtsurkunde beider Ehepartner eingetragen.

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