Eine Sterbeurkunde beantragen

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Eine Sterbeurkunde ist eine rechtsgültige Personenstandsurkunde. Es handelt sich um eine öffentliche Urkunde, die von der Person, die den Tod angezeigt hat, und vom Standesbeamten unterzeichnet ist. Eine Sterbeurkunde wird im Todesfall einer Person ausgestellt.

Unter einer Kopie einer Sterbeurkunde oder einem Auszug aus einer solchen Urkunde ist eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung der in der Sterbeurkunde enthaltenen Angaben zu verstehen.

Bei bestimmten Behördengängen wird oftmals eine Kopie der Urkunde oder ein Auszug aus ihr benötigt, wie zum Beispiel:

Zielgruppe

Eine Sterbeurkunde kann von einem Angehörigen der verstorbenen Person beantragt werden.

Kosten

Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Da der Tod einer Person bei der Verwaltung der Gemeinde angezeigt werden muss, in der die Person verstarb, kann nur von dieser Gemeinde eine Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.  

Um eine Kopie der Sterbeurkunde oder einen Auszug aus der Urkunde zu erhalten, kann der Antragsteller seinen Antrag je nach Gemeinde wahlweise wie folgt stellen:

  • persönlich bei der entsprechenden Abteilung des Standesamtes gegen Vorlage seines gültigen Personalausweises;
  • im Internet durch die Übermittlung eines Online-Antrags;
  • per Post;
  • telefonisch (während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung).

Die zuständige Abteilung des Standesamtes erstellt die Sterbeurkunde anhand der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung (Totenschein). Die Sterbeurkunde wird vom Standesbeamten, wenn möglich, auf Anzeige eines der nächsten Verwandten oder Nachbarn ausgestellt oder, wenn eine Person nicht an ihrem Wohnsitz verstorben ist, auf Anzeige der Person, in deren Anwesenheit sie verstorben ist.

Wird der Antrag per Internet, Post oder Telefon gestellt, erfolgt die Übermittlung der gewünschten Unterlagen auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse.

Belege

Damit die Sterbeurkunde vom Standesamt ausgestellt wird, muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • das Familienstammbuch des Verstorbenen (falls vorhanden) oder;
  • falls nicht vorhanden, seine Heiratsurkunde oder;
  • falls der Verstorbene ledig war, seine Geburtsurkunde.  

Eintragungen:

Die Sterbeurkunde enthält die Pflichtangaben einer Personenstandsurkunde (Jahr, Tag und Uhrzeit der Ausstellung, Vor- und Nachnamen des Standesbeamten, Vor- und Nachnamen und Wohnsitz aller genannten Personen) sowie insbesondere:

  • Vor- und Nachnamen, Geburtsort und -datum sowie Geschlecht und Wohnsitz des Verstorbenen;
  • Vor- und Nachnamen sowie Geschlecht des Ehepartners, wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden war;
  • Tag, Uhrzeit und Ort des Todes;
  • Vor- und Nachnamen, Alter und Wohnsitz der Person, die den Tod angezeigt hat (bei einem bestehenden Verwandtschaftsverhältnis den Verwandtschaftsgrad).

In dieser Urkunde werden außerdem die Vor- und Nachnamen, der Wohnsitz sowie der Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern des Verstorbenen erfasst. Das Ableben wird als Randanmerkung auf der Geburtsurkunde des Verstorbenen vermerkt.

Wenn ein Kind noch vor Anzeige seiner Geburt beim Standesamt verstorben ist, erstellt der Standesbeamte eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, in der Datum und Uhrzeit seiner Geburt und seines Todes genannt sind.

Wenn es sich um ein totgeborenes Kind handelt, erstellt der Standesbeamte eine Totgeburtsurkunde. Diese Urkunde wird am jeweiligen Datum in die Sterberegister eingetragen und enthält folgende Informationen:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Entbindung;
  • Geschlecht des Kindes;
  • Vor- und Nachnamen des Kindes, falls die Eltern dies wünschen;
  • Vor- und Nachnamen, Anschrift sowie Geburtsort und -datum der Eltern (sofern bekannt).

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