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Mehrwertsteuer für die Einfuhr von Waren mit einem Gesamtwert von bis zu 22 Euro
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Ab dem 1. Juli 2021 gibt es für die Einfuhr von Kleinsendungen (mit einem Gesamtwert von bis zu 22 Euro) in die EU keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr.
Daher wird nun auf alle Sendungen aus Drittländern Mehrwertsteuer erhoben.
Fortan ist für jede Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU, unabhängig vom Wert der Sendung, eine elektronische Zollanmeldung erforderlich.
Darüber hinaus kann das Transportunternehmen, der Postbetreiber oder der Expressdienst zusätzliche Gebühren wie zum Beispiel Gestellungsgebühren oder Gebühren für die Erfüllung der Zollformalitäten erheben.