Termin bei der Beratungsplattform
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Beratungsplattform ist eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtplanung. Dort können Gemeindeverwaltungen, Stadt-/Raumplaner und Projektinitiatoren einen Termin vereinbaren, um sich in Sachen Stadtplanung und Projektentwicklung beraten zu lassen. Die Beratung kann in Anspruch genommen werden:
- entweder zu Beginn des Projekts;
- und/oder bei der Ausarbeitung von Teilbebauungsvorhaben des Typs „neuer Stadtteil“ (PAP NQ).
Die betroffenen Projekte können in Ausführung des allgemeinen Bebauungsplans (PAG) Folgendes bezwecken:
- die Vergrößerung oder den Ausbau eines Stadtteils;
- eine Wohnsiedlung;
- die Urbanisierung eines Stadtteils.
Diese Art von Projekt ist in der Regel mit verschiedenen Kompetenzbereichen verbunden und befasst sich mit unterschiedlichen Themen wie Gesellschaft, Ökologie, Wirtschaft, Kulturerbe, Mobilität usw.
Um ein kohärentes Projekt zu entwickeln, das die ermittelten Auflagen erfüllt, ist es sinnvoll, sich an die Plattform zu wenden, da sie insbesondere alle betroffenen Akteure und staatlichen Behörden vereint.
Die Plattform ermöglicht es, die städtebaulichen Ziele zu Beginn des Projekts gemeinsam festzulegen, bevor das Projekt offiziell dem Genehmigungsverfahren unterzogen wird. So kann bei der Ausarbeitung des Projekts Zeit gespart werden.
Die Vereinbarung eines Termins bei der Beratungsplattform erfolgt online über MyGuichet.lu.
Betroffene Personen
Folgende Stellen und Personen können einen Termin bei der Beratungsplattform vereinbaren:
- Gemeindeverwaltungen;
- Planungsbüros (Stadt-/Raumplaner); und
- Projektinitiatoren.
Voraussetzungen
Bei der Terminvereinbarung müssen Sie die notwendigen Informationen und Dokumente übermitteln (zum Beispiel: Präsentationen, Pläne, strukturierende Daten, Studien).
Diese Unterlagen können bis zu 2 Wochen vor dem Termin aktualisiert werden. Danach werden neue Informationen nicht mehr berücksichtigt.
Kosten
Die Terminvereinbarung ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung bei der Beratungsplattform erfolgt über MyGuichet.lu.
Die Terminbuchung kann mit oder ohne Identifizierung erfolgen.
Wenn Sie auf MyGuichet.lu eingeloggt sind, müssen Sie wählen zwischen:
- „Kick-off“: Start des städtebaulichen Projekts; oder
- „Follow-up“: Entwicklung des fortgeschrittenen städtebaulichen Projekts.
„Kick-off“ entspricht der folgenden Situation: Zu Beginn des Projekts, nach der Analyse des Standorts und der Ermittlung der Komplexität sowie der Herausforderungen, ist es sinnvoll, verschiedene Akteure in diesem Bereich zu konsultieren, um gemeinsam die Leitlinien des Projekts festzulegen.
„Follow-up“ entspricht der folgenden Situation: Nach den ersten Skizzen, der Festlegung des Programms und der städtebaulichen Grundzüge wird die Grundlage des Projekts immer konkreter. Die Plattform bietet an:
- die Grundzüge des Projekts zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen; und
- städtebauliche Fragen und Einzelheiten zu Umsetzung, Darstellung, Besonderheiten (zum Beispiel: erschwinglicher Wohnraum), Abtretung usw. zu klären.
Hinweis: Planungsbüros und Projektinitiatoren können nur einen Termin pro Projekt und maximal 3 Termine insgesamt beantragen. Wenn einer der 3 Termine stattgefunden hat oder abgesagt wurde, kann eine neue Terminanfrage gestellt werden.
Für Gemeindeverwaltungen ist die Anzahl der Termine unbegrenzt.
Belege
Bei der Beantragung eines Termins müssen Sie das ausgefüllte Formular (Französisch, Pdf, 383 KB) sowie die verlangten Informationen und Dokumente beifügen.
Tipps für die Terminvereinbarung
Damit Ihre Terminanfrage zulässig ist:
- gibt es keine Voraussetzungen zu erfüllen, wenn Sie eine Gemeindeverwaltung vertreten;
- müssen Sie, wenn Sie ein Planungsbüro vertreten:
- über einen Stadt-/Raumplaner im Büro verfügen;
- das Zeitfenster für den Termin im Vorfeld mit der Gemeinde abgestimmt haben;
- den Ansprechpartner der Gemeinde angeben;
- die verlangten Informationen je nach Art der gewählten Beratungsplattform übermitteln;
- müssen Sie, wenn Sie ein Projektinitiator sind:
- von einem Planungsbüro begleitet werden, das die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Hinweis: Die Direktion für Kommunalplanung und Stadtentwicklung (Direction de l’aménagement communal et du développement urbain - DACDU) kann den Termin absagen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt und/oder die verlangten Informationen nicht vollständig sind.
Bestätigung des Termins
Sobald Sie Ihre Terminanfrage übermittelt haben und diese von der DACDU angenommen wurde, erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.
Termine werden frühestens an dem auf die Terminanfrage folgenden Werktag bestätigt.
Absage des Termins
Sie können Ihren Termin online über den Link absagen, der sich in der Bestätigung des Empfangs der Terminanfrage befindet.
Gut zu wissen
Folgende Parteien können bei dem Termin anwesend sein:
- Gemeindeverwaltungen (Kommunalpolitiker, Techniker, Ingenieure, Architekten und Stadtplaner);
- Stadt-/Raumplaner (Urheber des Projekts: Planungsbüros, multidisziplinäres Team, das heißt: Architekt, Ingenieur, Landschaftsgestalter, Vermessungstechniker);
- Projektinitiatoren (Investoren, Eigentümer).
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten Direktion für Gemeindeplanung und Stadtentwicklung
- Adresse:
-
19, rue Beaumont
L-1219
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 10 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 670
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für innere Angelegenheiten
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.