Reservierungsvertrag

Beim Verkauf von noch zu errichtenden Immobilien und insbesondere bei einem termingebundenen Verkauf oder einem Verkauf auf Teilzahlungsbasis je nach Baufortschritt handelt es sich beim Reservierungsvertrag um einen Vorvertrag. Durch diesen Vorvertrag verpflichtet sich Verkäufer, dem Käufer als Gegenleistung für die Hinterlegung einer Kaution auf einem speziellen Konto, das auf den Namen des Reservierungsnehmers eröffnet wird, eine Immobilie oder den Teil einer Immobilie zu reservieren.

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