Umsatz (finanzielle Beihilfe für landwirtschaftliche Betriebe)

Falls der Vordruck 144 (Anlage: „Land- und Forstwirtschaft“) der ACD verwendet wird, handelt es sich beim „Umsatz“ um denjenigen, der in den Zeilen 52 (Kartoffeln) und 56 (Obst und Gemüse) des Vordrucks ausgewiesen ist. Ansonsten handelt es sich um den Umsatz der Bereiche Obst, Gemüse und Kartoffeln, wie er aus der beim Steueramt eingereichten Bilanz hervorgeht.

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