Gewinn (finanzielle Beihilfe für landwirtschaftliche Betriebe)

Falls der Vordruck 144 (Anlage: „Land- und Forstwirtschaft“) der ACD verwendet wird, handelt es sich beim „Gewinn“ um denjenigen, der in Zeile 45 des Vordrucks (Gewinn/Verlust) ausgewiesen ist. Ansonsten handelt es sich um den Gewinn des Betriebs, wie er aus der beim Steueramt eingereichten Bilanz hervorgeht.

Zum letzten Mal aktualisiert am