Rentenversicherung
Das allgemeine System der gesetzlichen Rentenversicherung Luxemburgs (Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene) deckt alle Personen ab, die:
- in Luxemburg eine entgeltliche Berufstätigkeit für eigene oder fremde Rechnung ausüben; oder
- Zeiten nachweisen können, die solchen Zeiten beruflicher Tätigkeit gleichgestellt sind.
Betroffen sind demnach die folgenden Personen und Zeiträume:
- Arbeitnehmer;
- Selbstständige sowie, unter gewissen Bedingungen, Gesellschafter und Verwaltungsratsmitglieder, Komplementäre oder Bevollmächtigte von Handelsgesellschaften;
- Empfänger einer Einkommensersatzleistung (REVIS, Pension usw.);
- Mitglieder von religiösen Vereinigungen und ihnen gleichgestellte Personen, die im Interesse von kranken Menschen und für das Allgemeinwohl tätig sind;
- Auszubildende, die älter als 15 Jahre sind;
- mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner sowie Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder Seitenlinie bis zum 3. Grad eines Selbstständigen, der der Landwirtschaftskammer angeschlossen ist;
- Begünstigte der Babyjahre;
- die Zeiten, die eine Person unter gewissen Bedingungen in einem Entwicklungsland gearbeitet hat;
- nachgekaufte Versicherungszeiten;
- Personen, die ihre Wehrpflicht in der luxemburgischen Armee ableisten;
- Teilnehmer an Friedenssicherungseinsätzen, unter gewissen Bedingungen;
- Freiwillige in der Armee;
- Personen, die auf nicht beruflicher Basis eine pflegebedürftige Person betreuen und pflegen;
- Personen, die ein Kind betreuen, das von einer zugelassenen Einrichtung untergebracht wurde;
- Personen, die einen Freiwilligendienst leisten;
- Eltern im Elternurlaub;
- behinderte Arbeitnehmer in geschützten Werkstätten;
- Hochleistungssportler;
- Empfänger der Eingliederungszulage;
- Empfänger des Einkommens für schwerbehinderte Personen.
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