Rentenversicherung

Das allgemeine System der gesetzlichen Rentenversicherung Luxemburgs (Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene) deckt alle Personen ab, die:

  • in Luxemburg eine entgeltliche Berufstätigkeit für eigene oder fremde Rechnung ausüben; oder
  • Zeiten nachweisen können, die solchen Zeiten beruflicher Tätigkeit gleichgestellt sind.

Betroffen sind demnach die folgenden Personen und Zeiträume:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige sowie, unter gewissen Bedingungen, Gesellschafter und Verwaltungsratsmitglieder, Komplementäre oder Bevollmächtigte von Handelsgesellschaften;
  • Empfänger einer Einkommensersatzleistung (REVIS, Pension usw.);
  • Mitglieder von religiösen Vereinigungen und ihnen gleichgestellte Personen, die im Interesse von kranken Menschen und für das Allgemeinwohl tätig sind;
  • Auszubildende, die älter als 15 Jahre sind;
  • mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner sowie Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder Seitenlinie bis zum 3. Grad eines Selbstständigen, der der Landwirtschaftskammer angeschlossen ist;
  • Begünstigte der Babyjahre;
  • die Zeiten, die eine Person unter gewissen Bedingungen in einem Entwicklungsland gearbeitet hat;
  • nachgekaufte Versicherungszeiten;
  • Personen, die ihre Wehrpflicht in der luxemburgischen Armee ableisten;
  • Teilnehmer an Friedenssicherungseinsätzen, unter gewissen Bedingungen;
  • Freiwillige in der Armee;
  • Personen, die auf nicht beruflicher Basis eine pflegebedürftige Person betreuen und pflegen;
  • Personen, die ein Kind betreuen, das von einer zugelassenen Einrichtung untergebracht wurde;
  • Personen, die einen Freiwilligendienst leisten;
  • Eltern im Elternurlaub;
  • behinderte Arbeitnehmer in geschützten Werkstätten;
  • Hochleistungssportler;
  • Empfänger der Eingliederungszulage;
  • Empfänger des Einkommens für schwerbehinderte Personen.

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