App MyGuichet.lu

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App MyGuichet.lu, die in folgenden Stores erhältlich ist:

Die App kann auf dem Smartphone oder dem Tablet ab dem Betriebssystem iOS 15 oder Android 8 genutzt werden.

Sie bedarf eines bereits aktivierten Kontos auf MyGuichet.lu.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen auf einer Website oder in einer App einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Beispiel: Seh-, Hör-, körperliche und kognitive Beeinträchtigungen usw.).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Punkte teilweise vereinbar mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RAAM v1.1 (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité des applications mobiles), das diese Norm umsetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeiten

Wir bemühen uns, diese Unvereinbarkeiten schnellstmöglich zu korrigieren:

  • Einige Texte lassen sich nicht vergrößern, insbesondere in den Listen der Vorgänge und der Mitteilungen.
  • App nicht im Querformat verfügbar (iOS und Android).
  • Mangel an barrierefreien PDF-Dokumenten (iOS und Android).
  • Mangelhaft im Hinblick auf die im Text vorhandenen Links (iOS und Android): Einige Links werden optisch als Links dargestellt, können jedoch nicht angeklickt werden (insbesondere auf der Seite mit der Übersicht des Katalogs). Die entsprechenden Informationen sind jedoch an anderer Stelle in der App weiterhin zugänglich.
  • Verwaltung der in WebViews angezeigten Inhalte (iOS und Android): In einigen nicht identifizierten Fällen kann es vorkommen, dass assistive Technologien auf der Kopfzeile der Seite hängen bleiben und nicht ordnungsgemäß auf die Inhalte der WebView zugreifen können. In diesem Fall wird empfohlen, die Webversion zu nutzen.
  • Kopplung eines Mobilgeräts (iOS und Android): Die Kopplung erfolgt durch das Scannen eines QR-Codes. Diese Funktion weist aufgrund ihrer komplexen Handhabung eine Unvereinbarkeit auf. Auf dieser Seite können auch weitere Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auftreten, insbesondere in Bezug auf die Kontraste und die Navigation.
    Alternative: Die Kopplung kann mit LuxTrust Mobile in der App oder in der Webversion vorgenommen werden. Weitere Lösungen werden in Kürze in der App verfügbar sein.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Logos der Behörden und Stellen werden als rein dekorativ angesehen, da der offizielle Name unabhängig von der Sprache oder dem Inhalt des Logos stets angezeigt wird.
  • Hinzufügen oder Bearbeiten von Dokumenten per QR-Code (iOS und Android): Die Funktion ist nicht vollständig barrierefrei. Es wurden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung des QR-Codes, den Kontrasten und der Navigation festgestellt.
    Alternative: Es ist möglich, ein Dokument hinzuzufügen oder zu bearbeiten, indem man die entsprechende Datei direkt hinzufügt, ohne die QR-Code-Funktion zu verwenden.
  • Vorgänge, bei denen ein Generator einer älteren Generation verwendet wird, weisen zusätzliche Abweichungen auf, zum Beispiel:
    • Einige Kontrastprobleme.
    • Problem mit der Sichtbarkeit des Fokus.
    • Einige Felder werden beim Verlassen des Feldes lediglich visuell als gültig markiert. Im Falle eines Fehlers wird jedoch immer eine eindeutige Meldung angezeigt.
    • Auf Mobilgeräten erfordert das Schließen des Modals mit der Übersicht über die einzelnen Schritte eine große Anzahl von Tabulatoren.
    • Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Bedeutung des Sternchens wird nicht auf allen Seiten angezeigt.
    • Insbesondere ist bei einigen Terminvereinbarungen der Schritt zur Auswahl eines Tages/Zeitfensters über die Tastatur und mit assistiven Technologien nicht zugänglich.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Herunterladbare Dokumente, die von anderen Behörden bereitgestellt werden und nicht in unserer Kontrolle liegen.
  • Vor dem 23. September 2018 veröffentlichte Dokumente.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser mobilen Anwendung (Version 2.5.0) mit den Anforderungen des RAAM 1.1, die von einem Dritten, in diesem Fall „Idéance“, vorgenommen wurde. Die Erklärung wurde zuletzt am 1. September 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an , in der Sie Ihr Problem beschreiben sowie die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt (SIP), das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson des Großherzogtums Luxemburg zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist Eigentum der Europäischen Union und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz.

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