Sonstige Gesundheitsberufe
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Mehrere Gesundheitsberufe dürfen in Luxemburg ausgeübt werden, ohne dass hierfür eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beantragt werden muss.
Es kann jedoch sein, dass die Ausübung dieser Berufe einer Niederlassungsgenehmigung oder einer Eintragung des Diploms in das Register für Bildungsnachweise bedarf.
Betroffene Personen
Betroffene Berufe
Es gibt mehrere nicht reglementierte Gesundheitsberufe, darunter:
- Psychologe;
- Homöopath;
- Naturheilkundler;
- Chiropraktiker;
- Sophrologe;
- Alternativmediziner;
- Dienstleister im Bereich der Zahnaufhellung usw.
Zielgruppe
Dienstleister, die sich in Luxemburg niederlassen und dort tätig sein wollen, müssen:
- Bürger der Europäischen Union sein oder;
- Bürger eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sein oder;
- Drittstaatsangehörige sein und:
- im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein oder;
- internationalen Schutz genießen.
Voraussetzungen
Der Dienstleister muss unabhängig vom betroffenen Gesundheitsberuf im Besitz eines luxemburgischen oder ausländischen Diploms sein, das ihn zum Zugang zum jeweiligen Beruf berechtigt.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor er die Ausübung seiner Tätigkeit aufnimmt, kann es sein, dass der Dienstleister eine Niederlassungsgenehmigung benötigt oder sein Diplom in das Register für Bildungsnachweise eintragen lassen muss.
Vorgehensweise und Details
Nicht reglementierte Gesundheitsberufe können ohne Zulassung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgeübt werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Ausübung eines nicht reglementierten Gesundheitsberufs bestimmte Handlungen, Leistungen oder Techniken angewandt werden müssen, die in den Anwendungsbereich eines reglementierten Gesundheitsberufs fallen.
Ist dies der Fall, kann die Person, die einen nicht reglementierten Gesundheitsberuf ausübt und diese Handlungen vornimmt, der illegalen Ausübung einer medizinischen Tätigkeit beschuldigt werden, was eine& Straftat darstellt.
Zuständige Kontaktstellen
Map
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Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsrecht)
Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 26 mars 1992
sur l'exercice et la revalorisation de certaines professions de santé
-
Loi modifiée du 29 avril 1983
concernant l'exercice des professions de médecin, de médecin-dentiste et de médecin-vétérinaire
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