Eckdaten der Sozialversicherung

Anwendbare Indexzahl: 968,04

Seit dem 1. Mai 2025

Beträge in Euro

Mindestbemessungsgrundlagen und Beitragsbemessungsgrenzen

Monatlicher sozialer Mindestlohn: 2.703,74 Euro pro Monat

Mindestbemessungsgrundlagen und Beitragsbemessungsgrenzen
  Prozentsatz Stundenlohn (€) Monatslohn (€)
Mindestbemessungsgrundlage für Erwerbstätige (alle Systeme) 18 Jahre und älter, nicht qualifiziert 100 % 15,6285 2.703,74
17 bis 18 Jahre 80 % 12,5028 2.162,99
15 bis 17 Jahre 75 % 11,7214 2.027,80
18 Jahre und älter, qualifiziert 120 % 18,7542 3.244,48
Mindestbemessungsgrundlage für Rentner (Krankenversicherung) 130 %   3.514,86
Beitragsbemessungsgrenze (alle Systeme außer Pflegeversicherung)     13.518,68

In den ersten 4 Inhaltszeilen der Tabelle sind die Mindest- und Höchstbeträge nach Alter und System unterteilt.

Krankenversicherung

Krankenversicherung
  Zeiteinheit Betrag (€)
Zuschuss zu den Beerdigungskosten   1.258,45
Betrag zulasten des Patienten bei Krankenhausaufenthalt pro Tag 26,14
Betrag zulasten des Patienten bei Tagesklinikaufenthalt pro Tag 13,07
Betrag zulasten des Patienten bei funktioneller Rehabilitation – bei ambulanter Behandlung pro Tag 13,07
Übernommener Tagesbetrag für den Kuraufenthalt – Thermalkur pro Tag 62,92
Jährlicher Höchstbetrag für die volle Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen pro Jahr 81,84

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung
    Zeiteinheit Betrag (€)
Geldleistungen für Hilfs- und Pflegeeinrichtungen ständiger Aufenthalt pro Stunde 69,79
vorübergehender Aufenthalt pro Stunde 77,79
Geldleistungen für Hilfs- und Pflegenetze pro Stunde 95,58
Geldleistungen für halbstationäre Zentren pro Stunde 90,44
Maximalbetrag für Sachleistungen pro Woche 262,50
Freibetrag Bemessungsgrundlage = 25 % des gesetzlichen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer ab 18 Jahren   675,93

In den Inhaltszeilen der Tabelle für Hilfs- und Pflegeeinrichtungen sind die Beträge nach der Art des Aufenthalts unterteilt.

Rentenversicherung

Rentenversicherung (neue Renten 2025)
  Betrag (€)
Pauschalanhebungen 40/40 652,06
Persönliche Mindestrente 2.350,89
Mindestrente für überlebende Ehepartner 2.350,89
Mindestrente für Waisen 642,06
Persönliche Höchstrente 10.883,74
Jahresendzulage (1/12) (Berufstätigkeit während 40 Jahren) 83,69
Einkommensgrenze für die Antikumulierungsbestimmungen 901,25
Immunisiertes Berufseinkommen (Hinterbliebenenrenten) 1.741,40
Rentenversicherung (Erziehungspauschale)
  Zeiteinheit Betrag (€)
Erziehungspauschale (Art. 3) pro Kind / pro Monat 86,54
Erziehungspauschale (Art. IX, 7°) pro Kind / pro Monat 152,16

Familienleistungen

Kindergeld

Familienleistungen – Kindergeld
    Zeiteinheit Betrag (€)
Neues System (ab dem 1. August 2016) pro Kind / pro Monat 307,35
Altes System (Beträge für Kinder, für die bereits vor dem 1. August 2016 ein Anspruch auf Kindergeld bestand) pro Kind, das zu einer Familie mit einem Kind gehört pro Monat 307,35
pro Kind, das zu einer Familie mit 2 Kindern gehört pro Monat 344,72
pro Kind, das zu einer Familie mit 3 Kindern gehört pro Monat 399,41
pro Kind, das zu einer Familie mit 4 Kindern gehört pro Monat 426,81
pro Kind, das zu einer Familie mit 5 Kindern gehört pro Monat 443,17
Alterszuschläge pro Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren   23,23
pro Kind im Alter ab 12 Jahren   57,99
Zusätzliche Sonderzulage   200,00

In den Inhaltszeilen der Tabelle für das alte System sind die Beträge nach der Anzahl der Kinder in der Familie unterteilt. In den Inhaltszeilen der Tabelle für die Alterszuschläge sind die Beträge nach dem Alter der Kinder unterteilt.

Schulanfangszulage

Familienleistungen – Schulanfangszulage
Alter Betrag pro Kind (€)
6 bis 11 Jahre 115,00
12 Jahre und älter 235,00

Geburtszulage

Familienleistungen – Geburtszulage
  Anzahl der Teilzahlungen Betrag pro Teilzahlung
Geburtszulage 3 580,03

Elternurlaub

Familienleistungen – Elternurlaub
Höchstgrenze (vor Abzug von Steuer- und Sozialabgaben) Betrag pro Stunde (€) Betrag pro Monat (€)
Mindestbetrag 15,63 2.703,74
Höchstbetrag 26,05 4.506,23

Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und andere gemischte Leistungen

Eingliederungszulage

Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und andere gemischte Leistungen – Eingliederungszulage
    Betrag pro Monat (€)
Pro Erwachsenem Grundpauschalbetrag 948,49
Pro Kind Grundpauschalbetrag 294,48
Zuschlag im Falle eines Einelternhaushalts 87,03
Pro Haushalt Betrag für gemeinsame Kosten 948,49
Zuschlag für ein oder mehrere Kinder 142,30

In den Inhaltszeilen der Tabelle für die Eingliederungszulage pro Kind und pro Haushalt sind die Beträge nach Grundpauschalbetrag und Zuschläge unterteilt.

Übergangsbestimmungen

REVIS-Betrag pro Monat für häusliche Gemeinschaften gemäß Artikel 49 (3) des geänderten Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das REVIS

Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und andere gemischte Leistungen – Übergangsbestimmungen
  Betrag pro Monat (€)
Allein lebende Person 1.895,52
Häusliche Gemeinschaft von 2 Erwachsenen 2.843,43
Pro zusätzlichem Erwachsenen 542,40
Kind 172,41

Teuerungszulage/Energieprämie (pro Jahr)

Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und andere gemischte Leistungen – Teuerungszulage und Energieprämie (pro Jahr)
    Teuerungszulage (€) Energieprämie (€)
Allein lebende Person 1.817,00 600,00
Häusliche Gemeinschaft von 2 Personen 2.272,00 750,00
Häusliche Gemeinschaft von 3 Personen 2.727,00 900,00
Häusliche Gemeinschaft von 4 Personen 3.182,00 1.050,00
Häusliche Gemeinschaft ab 5 Personen 3.637,00 1.200,00
Obergrenze des Monatseinkommens für die Gewährung einer vollen Teuerungszulage/Energieprämie für eine Person 2.710,52 3.388,14
Erhöhte Obergrenze des Monatseinkommens für die 2. Person 1.355,25 1.694,07
für jede weitere Person 813,15 1.016,44

In den Inhaltszeilen der Tabelle für die Obergrenzen des Jahreseinkommens sind die Beträge nach der Anzahl der Personen unterteilt.

Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH)

Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH): 1.896,98 Euro pro Monat

Sonderzulage für schwerbehinderte Personen

Sonderzulage für schwerbehinderte Personen: 863,88 Euro pro Monat

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger der REVIS-Grundpauschale

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger der REVIS-Grundpauschale: 90,00 Euro pro Monat

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger des RPGH

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger des RPGH: 90,00 Euro pro Monat

Entwicklung der Eckdaten der Sozialversicherung

Eckdaten der Sozialversicherung

auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

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