Rettungsdienstverwaltung

Die Rettungsdienstverwaltung untersteht dem Ministerium für innere Angelegenheiten. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Rettung von Personen in Gefahr sowie die Rettung von Gütern bei verheerenden Ereignissen, Katastrophen, Schadensfällen, Bränden, Hochwasser und Überschwemmungen;
  • die Organisation von Rettungsmaßnahmen im Falle von Krankheiten und Unfällen von Personen und ihrem Transport in ein Krankenhaus.

Die Rettungsdienstverwaltung umfasst:

  • die Abteilung für Zivilschutz;
  • die Abteilung für Brandbekämpfung und Rettung;
  • die administrative, technische und medizinische Abteilung.

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