Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Europäische Union (EU) hat ein System für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eingerichtet, um den Wirtschaftsbeteiligten bei der Feststellung der genauen zolltariflichen Einstufung der Waren, die sie ein- bzw. ausführen möchten, zu helfen.

Durch die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) kann das Unternehmen vonseiten der Zollbehörden die Garantie einer zolltariflichen Einstufung erhalten, die in der gesamten EU gilt, und zwar unabhängig vom Mitgliedstaat, aus dem die zu liefernde Ware stammt.

In Luxemburg müssen die vZTA-Anträge bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) gestellt werden.

Seit dem 1. Oktober 2019 müssen alle vZTA-bezogenen Verfahren online über das EU-Trader-Portal durchgeführt werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen alle neuen Anträge auf elektronischem Weg einreichen. Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen.

Betroffene Personen

Unternehmen, die internationalen Ein- und Ausfuhrhandel mit Luxemburg treiben, können eine vZTA beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2019 muss das EU-Portal von allen Wirtschaftsbeteiligten benutzt werden, die:

  • Inhaber von Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind;
  • beabsichtigen, eine vZTA-Entscheidung zu beantragen;
  • ein Unternehmen vertreten, das:
    • Inhaber einer vZTA-Entscheidung ist oder;
    • eine solche beantragt hat.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor Online-Anträge gestellt werden können, muss der Antragsteller:

  • wenn er noch nicht über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügt, eine solche bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung beantragen;
  • ebenfalls bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ein Benutzerkonto und ein Passwort für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2019 muss jeder Beteiligte, der einen vZTA-Antrag einreichen will, in einem zentralen System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) registriert sein. 

Vorgehensweise und Details

Einreichung des vZTA-Antrags

Das Unternehmen muss seinen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über das EU-Trader-Portal einreichen.

Der Zugang wird über ein zentrales System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) validiert und verwaltet.

Belege

Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung der betreffenden Ware beizufügen.

Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Musters sachdienlich sein.

Gültigkeit der vZTA

Eine vZTA gilt normalerweise 3 Jahre.

In bestimmten Fällen kann eine vZTA ihre Gültigkeit jedoch verlieren:

  • bei Veröffentlichung einer Tarifierungsverordnung oder;
  • bei Änderung der Auslegung der Nomenklatur auf internationaler Ebene.

In diesem Fall kann der Wirtschaftsbeteiligte bei den Zollbehörden eine „Schonfrist“ beantragen, während der er die vZTA weiter verwenden darf.

Eine vZTA gilt EU-weit.

Verpflichtungen

vZTA-Entscheidungen sind nur zwingend in Bezug auf die zolltarifliche Einstufung der Waren für:

  • die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten gegenüber:
    • dem Inhaber der Entscheidung;
    • den Waren, für die die Zollformalitäten nach dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung erledigt werden;
  • den Inhaber der Entscheidung gegenüber den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten erst ab dem Datum, an dem die Entscheidung von Ersterem erhalten wird oder als von ihm erhalten angesehen wird.

Der Inhaber der Entscheidung muss den Zollbehörden das Vorliegen einer vZTA-Entscheidung melden:

  • bei einer Ein-/Ausfuhr;
  • im Falle einer Vertretung.

Er muss seine vZTA in der Zollanmeldung angeben.

Einsicht in die geltenden vZTA-Entscheidungen

Alle von den nationalen Zollbehörden erteilten vZTA werden in die Europäische Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte (EBTI database) aufgenommen, die von der Europäischen Kommission geführt wird.

Die Entscheidungen werden aus Transparenzgründen veröffentlicht. Alle vertraulichen Informationen werden jedoch geschützt.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung technische Hilfe

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 10
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollbüro Luxemburg – Verbrauchsteuern

    Adresse:
    1, rue in Bouler (Croix de Gasperich) L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1432 / L-1014 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 88 58 400
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse

    Adresse:
    3, rue des Prés L-7561 Mersch Luxemburg
    Postfach 182 / L-7502 Mersch
    Fax:
    (+352) 27 48 83 00
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollabteilung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Luxemburg – Flughafen (Cargocenter)

    Adresse:
    Aéroport de Luxembourg L-1110 Findel Luxemburg
    Postfach 61 / L-6905 Niederanven
    Telefon:
    (+352) 24 56 95 90
    Transit und Export
    Telefon:
    (+352) 24 56 90 12
    Import
    Fax:
    (+352) 2456 90 50
    rund um die Uhr ohne Unterbrechung
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Bettembourg

    Adresse:
    Terminal Intermodal Eurohub Sud L-3434 Dudelange Luxemburg
    Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9201 Diekirch Luxemburg
    Postfach 77
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk eDouane

    Adresse:
    L-1016 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1605
    Fax:
    (+352) 28 18 92 01
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentrale Einnahmestelle der Zollverwaltung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Dienststelle für Schanklizenzen

    Adresse:
    Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Dienstkleidung

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 40
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Generalinspektion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Zentrum

    Adresse:
    Croix de Gasperich - Rue in Bouler L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Nord

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71

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Verwandte Vorgänge und Links

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Zolltarifliche Einstufung einer Ware (KN, TARIC)

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