Anlage des Liquiditätsüberschusses auf einem Kontokorrentkonto oder einem Sichtkonto

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Die Steuerung überschüssiger Liquidität ist, auch wenn sie vorübergehend erfolgt, nicht immer einfach. Die goldene Regel besagt, dass „man Geld nicht schlafen lässt“. Dies bedeutet ein optimales Gleichgewicht zwischen umsichtiger Steuerung und Suche nach Ertrag.

Bei richtiger Steuerung der Liquidität sollte das Unternehmen die Mittel, die für die Bedienung seiner kurz- bzw. mittelfristigen finanziellen Verpflichtungen erforderlich sind, zu seiner Verfügung haben. Je nach Fall ist ein Puffer von einem bis 3 Monaten ausreichend (siehe Budget und Liquiditätsplan).

Wenn „flüssig“ bleiben jedoch eine zwingende Vorgabe ist, kann eine strukturell überschüssige Liquidität Ausdruck eines Steuerungsdefizits oder Vorbote einer endenden Geschäftstätigkeit sein (Betriebseinstellung/freiwillige Liquidation).

Die Banken bieten eine ganze Reihe verzinslicher Lösungen an, bei denen der Ertrag von der Laufzeit der geplanten Anlage und somit davon abhängig ist, wie schnell die Mittel im Bedarfsfall bereitgestellt werden können.

Das Kontokorrentkonto, das auch als Sichtkonto bezeichnet wird, ist ein Bankkonto, das zur Abwicklung von Zahlungen in Buchgeld dient. Es wird bei einem Kreditinstitut geführt und die ausgeführten Zahlungen werden als Belastung oder als Gutschrift auf dem Konto gebucht. Das Kontokorrentkonto ist der Dreh- und Angelpunkt für die Abwicklung sämtlicher Finanzströme des Unternehmens im Hinblick auf seine Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten.

Durch das Kontokorrentkonto soll folgendes zentral gebündelt werden:

  • Bareinzahlungen und -abhebungen;
  • Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge, bei denen ein anderes Zahlungsmittel als Bargeld genutzt wird (Schecks, Zahlungskarten, Überweisungen, Abbuchungen usw.);
  • Zahlungsverkehr mit anderen Konten und Bankprodukten (Sparkonto, Sparplan, Darlehenskonto, Wertpapierdepot usw.).

Gegenstand: Ein Kontokorrentkonto ermöglicht die Steuerung der Liquidität und die Zahlung von Rechnungen oder Summen aus Verträgen, ungeachtet des zugrunde liegenden geschäftlichen Gegenwerts.

 

Betroffene Personen

Für Selbstständige und Unternehmen stellt das Kontokorrentkonto das Basiskonto für jedwede Geschäftstätigkeit dar. Die Eröffnung eines Kontokorrentkontos erfolgt im Allgemeinen bei der Unternehmensgründung oder bei der Aufnahme einer geschäftlichen, gewerblichen oder sonstigen Tätigkeit.

Kontokorrentkonten können in sämtlichen Lebensphasen des Unternehmens genutzt werden:

  • Gründung (Kapitaleinlage, Notargebühren);
  • laufende Verwaltung des Unternehmens (Zahlung von Kosten, Material und Ausstattung, Eingang von Zahlungen);
  • Wachstum des Unternehmens (Anschaffung neuer Maschinen);
  • Auflösung des Unternehmens (Kosten für die Auflösung).

Voraussetzungen

Ein Kontokorrentkonto wird in der Regel bei einer vom Unternehmer ausgewählten Bank eröffnet. Unternehmen müssen ihre Satzung (bzw. den Satzungsentwurf, sofern die Satzung noch nicht beim Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt ist) und alle sonstigen Dokumente vorlegen, die von der Bank als Nachweis für ihre Einkunftsquelle und ihre Geschäftstätigkeit (Bilanzen, Aktionärsliste usw.) gefordert werden. Die Bank verlangt auch eine Liste mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen und Identitätsnachweise für die Personen, die eine Vollmacht für das betreffende Konto besitzen.

Vorgehensweise und Details

Beschreibung des Kontokorrentkontos

Anwendungsbedingungen und -modalitäten

Kosten
  • Eröffnung;
  • Kontoführung;
  • Kontoschließung;
  • Auflösung.
Zinsen

Zinsen: Soll- und Habenzinssätze sind in den Preisverzeichnissen der jeweiligen Banken festgelegt.

Inhaber und Bevollmächtigter: Der Kunde, der das Kontokorrentkonto bei der Bank führt, wird als Kontoinhaber bezeichnet. Der Kontoinhaber kann auch dritten Personen eine Vollmacht erteilen. Diese sind dann Kontobevollmächtigte (sie sind berechtigt, – unter Umständen innerhalb bestimmter Grenzen – bestimmte Vorgänge auszuführen).

Einrichtungsfristen

Die Frist für die Eröffnung eines Kontokorrentkontos ist von mehreren Faktoren abhängig wie z. B. der bisherigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und der betreffenden Bank, der Rechtsform des Unternehmens oder der Gesellschaft, des für die Gesellschaft maßgeblichen Rechts (luxemburgisches oder ausländisches Recht) usw.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

  • risikolose Anlage;
  • ständige Verfügbarkeit des Geldes;
  • Vereinfachung der Liquiditätssteuerung;
  • Möglichkeit zur Einrichtung von Lastschriften und Daueraufträgen;
  • Nutzung über mehrere Zahlungsmittel (Überweisungen, Kartenabhebungen, Schecks usw.).

Nachteile

  • Verzinsung in aller Regel niedriger als bei Anlagekonten (Sparkonto und Termineinlage);
  • Verlust durch Wertstellungsdaten.

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