Abdeckung der mit der Erfüllung von Pflichten durch Dritte verbundenen Risiken durch Bankgarantien
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Die Bank kann dem Unternehmen Mittel in Form von kurzfristigen Krediten sowie von mittel- und langfristigen Darlehen bereitstellen. Zudem kann sie das Unternehmen durch eine bestimmte Form von Zusagen unterstützen, die sogenannte Kreditleihe. Bei derartigen Krediten leistet die Bank nicht unmittelbar einen Liquiditätsvorschuss, sondern sie stellt dem Kunden ihre Unterschrift als Sicherheit zur Verfügung. Sie verpflichtet sich schriftlich, die von ihrem Kunden gegenüber einem Begünstigten vertraglich eingegangenen Pflichten zu erfüllen, wenn dieser Kunde die Pflichten nicht selbst erfüllt.
Es gibt vier wesentliche Arten der Kreditleihe:
- Die Bankgarantie: Der Begünstigte kann bei der ausstellenden Bank die Zahlung verlangen, ohne dies begründen zu müssen. Die Bankgarantie ist somit unabhängig vom Grundgeschäft.
- Die Bürgschaft: Die Bank verpflichtet sich, anstelle des Kunden zu zahlen, falls dieser seiner Pflicht nicht nachkommt. Es besteht somit ein Zusammenhang zwischen der Zahlungspflicht der Bank und der im Grundgeschäft festgelegten Pflicht.
- Das Dokumenten-Akkreditiv: Der Begünstigte muss zur Stützung seiner Zahlungsaufforderung Dokumente vorlegen, aber die Zusage der Bank bleibt unabhängig vom Grundgeschäft.
- Den Kreditbrief: Die Bank verpflichtet sich, während der gesamten Geltungsdauer der Urkunde eine Zahlung zu leisten, falls der Begünstigte Dokumente vorlegt, die den Bedingungen der Zusage entsprechen.
Betroffene Personen
Die Abdeckung der mit der Erfüllung von Pflichten durch Dritte verbundenen Risiken mittels Bankgarantien betrifft sämtliche Einzelunternehmer und alle Unternehmen mit anderen Gesellschaftsformen und wird insbesondere erforderlich bei:
- Verpflichtungen im Rahmen von Ausschreibungen und öffentlichen Vergabeverfahren;
- Vertragsparteien, die sich nicht kennen (Lieferanten und Käufer);
- Abschluss eines Mietvertrages, für den eine Bankgarantie verlangt wird;
- Zahlungsfristen, um die bei Lieferanten gebeten wird, usw.
Voraussetzungen
Unterlagen oder Beschreibung des Unternehmens
- Kopie der Gesellschaftssatzung;
- Organisationsstruktur, falls die Gesellschaft zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört;
- die drei letzten geprüften Bilanzen des Antragstellers für den Kredit und gegebenenfalls die letzte vorliegende Bilanz;
- aktuelle Belege über die Zahlung von MwSt., anderen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
- Auftragsbestand (gegebenenfalls);
- Liste der Kunden mit Angabe ihres jeweiligen Anteils am Umsatz;
- Lieferantenliste.
Einreichung des Antrags
- Kopie des Vertrages über das Grundgeschäft;
- Kopie des zwischen den Parteien (Exporteur und Importeur) vereinbarten Textes der Bankgarantie;
- Adresse und Kontaktdaten des Begünstigten der beantragten Bankgarantie.
Garantien
Obwohl die Bankgarantie eine Form der Kreditleihe ist und somit kein Geld direkt verliehen wird, besteht die Gefahr, dass sie sich im Falle der Schlecht- oder Nichterfüllung seitens des Schuldners in einen auszuzahlenden Kredit umwandelt.
Das Ausfallrisiko ist nicht vernachlässigbar und Garantien können entsprechend der finanziellen Gesamtstruktur des Unternehmens, seinem Umsatz, seinem geschäftlichen Ruf in der Branche und dem Volumen der beantragten Bankgarantien gefordert werden.
Die üblichsten Garantien als Gegengarantie für die Stellung einer Bankgarantie sind:
- Hypothekeneintragung;
- Verpfändung einer Bareinlage;
- Bürgschaft der Muttergesellschaft oder der Gesellschafter/Aktionäre;
- sonstige persönliche Garantien.
Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionär(e) aufgerufen sind, für die Gesellschaft als Bürge einzutreten, ist der Bank eine detaillierte Beschreibung ihrer finanziellen Lage auszuhändigen.
Vorgehensweise und Details
Definition der Bankgarantie
Dauer
Eine Bankgarantie kann befristet oder unbefristet gestellt werden:
- befristete Dauer: Die Bankgarantie endet an dem im Text aufgeführten Datum;
- unbefristete Dauer: Die Bank kann ihre Zusage unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zurückziehen.
Betrag
Die Höhe einer Bankgarantie hängt in aller Regel mit dem Grundgeschäft zusammen. Entweder wird das Volumen des Grundgeschäfts abgedeckt, oder sie wird nur über einen zwischen den Parteien vereinbarten Prozentanteil ausgestellt.
Vergütung / Aufhebung
Da es in aller Regel – außer bei Inanspruchnahme der Garantie – nicht zu einer Auszahlung kommt, spricht man nicht von der Rückzahlung, sondern eher von der Aufhebung einer Bankgarantie.
Die Aufhebung der Bankgarantie kann erfolgen durch:
- Ablauf der von der Bank gegebenen Zusage;
- Rücksendung des Originals der Bankgarantie durch den Begünstigten an die Bank;
- Empfang eines vom Begünstigten unterzeichneten Schreibens durch die ausstellende Bank, in dem dieser ausdrücklich auf die Inanspruchnahme der betreffenden Bankgarantie verzichtet;
- Inanspruchnahme der Bankgarantie durch den Begünstigten und Auszahlung des Geldes durch die Bank an den Begünstigten mit gleichzeitiger Belastung des Kontokorrentkontos des Unternehmens.
Arten von Bankgarantien
- Bietungsgarantie: soll sicherstellen, dass die Bieter ihre Zusagen im Rahmen von Ausschreibungen und öffentlichen Vergabeverfahren erfüllen. Der Käufer möchte sich auf diese Weise vor unseriösen Angeboten oder ungeeigneten Partnern schützen;
- Anzahlungsgarantie: soll für den Käufer sicherstellen, dass ihm die geleistete Anzahlung zurückgezahlt wird, wenn die Waren nicht geliefert oder die Arbeiten nicht ausgeführt werden;
- Erfüllungsgarantie;
- Zahlungsgarantie;
- Mietkaution: soll die Zahlung der Miete an den Eigentümer sicherstellen.
Vorteile, Nachteile und Risiken
Vorteile
- Erleichterung von Geschäftsvorgängen zwischen entfernten Akteuren;
- günstigere finanzielle Bedingungen, ohne zu starke Beeinträchtigung der Liquidität des Unternehmens;
- Verringerung der Liquiditätsengpässe, die durch die zeitliche Verzögerung zwischen der Zahlung erhaltener Rechnungen und der Vereinnahmung gestellter Rechnungen entstehen;
- Aufwertung des Markenimages des Unternehmens durch die Übernahme der Zusage durch die Bank.
Nachteile
- häufig Zahlung von Gebühren auch im Falle der Nichtinanspruchnahme oder der Nichterfüllung;
- etwaige Sperrung von Mitteln als Gegengarantie für die Ausstellung der Bankgarantie.
Risiken
Gefahr der Umwandlung der Kreditleihe in einen auszuzahlenden Kredit gefolgt von hohen Kosten für den Kunden der Bank (z. B. Überziehungszinsen auf Kontokorrentkonten, für die keine Kreditlinie eingeräumt wurde).
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