Antrag auf Weiterverarbeitung von Daten

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Zusammenfassung:

Mit dem Antrag auf Weiterverarbeitung von Daten (Luxembourg Data Factory) kann eine Genehmigung für die Weiterverarbeitung bestimmter Daten im Besitz von luxemburgischen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen eines bestimmten Projekts beantragt werden.

Es ist möglich, die Weiterverarbeitung bestimmter Daten im Besitz von luxemburgischen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen eines bestimmten Projekts zu beantragen.

Dieses Projekt muss einem der folgenden Zwecke dienen:

  • der statistischen Analyse;
  • Bildungs-, Weiterbildungs- oder Lehrtätigkeiten;
  • der wissenschaftlichen Forschung;
  • der Geschichtsforschung;
  • der Bewertung von luxemburgischen oder europäischen öffentlichen Politikmaßnahmen.

Ihre Antragstellung erfolgt online. Wird der Antrag angenommen, werden Ihnen die Daten in einer gesicherten Verarbeitungsumgebung in anonymisierter, pseudonymisierter und/oder zusammengefasster Form zur Verfügung gestellt.

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts (dies beinhaltet Ministerien, Behörden und Gemeinden) kann einen Antrag auf Weiterverarbeitung von Daten im Besitz von luxemburgischen öffentlichen Einrichtungen stellen.

Voraussetzungen

Bevor Sie einen Antrag auf Weiterverarbeitung von Daten stellen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet verfügen, der vom Regierungskommissariat für Datensouveränität (Commissariat du gouvernement à la souveraineté des données - CGSD) zertifiziert wurde. Nach Erhalt dieser Zertifizierung ist der Vorgang für die Beantragung der Weiterverarbeitung von Daten von Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet aus zugänglich. Sie können den Antrag dann ausfüllen und einreichen.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Vorgehensweise und Details

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Erstellen Sie Ihren beruflichen Bereich, und lassen sie ihn vom Regierungskommissariat für Datensouveränität (CGSD) zertifizieren, indem Sie die hier beschriebenen Schritte befolgen. Um Hilfe bei der Erstellung Ihres zertifizierten beruflichen Bereichs zu erhalten, sehen Sie sich bitte den Benutzerleitfaden – Erstellung eines zertifizierten beruflichen Bereichs auf der Website der Luxembourg Data Factory www.letzdata.lu an.

Antragstellung

Die Beantragung der Weiterverarbeitung von Daten erfolgt online über MyGuichet.lu.

Die einzelnen für die Einreichung eines Antrags auf Weiterverarbeitung von Daten notwendigen Schritte werden hier beschrieben. Der Benutzerleitfaden – Erstellung eines zertifizierten beruflichen Bereichs sowie weitere ausführlichere Informationen sind auf der Website der Luxembourg Data Factory www.letzdata.lu verfügbar.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag zwingend folgende Dokumente und/oder Informationen beifügen:

  • das Formular zur Beantragung der Weiterverarbeitung von Daten im PDF-Format, das von der/den antragstellenden Person(en) und dem/den öffentlichen Dateninhaber(n) ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet wurde;
  • den Plan angemessener Maßnahmen;
  • die Beschreibung der Daten;
  • die Liste der Benutzer.

Folgende Dokumente und/oder Informationen sind nur in bestimmten Fällen erforderlich:

  • die Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • der Hinweis für betroffene Personen;
  • die Vereinbarung zwischen den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen;
  • die Prüfung berechtigter Interessen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Digitalisierung Regierungskommissariat für Datensouveränität, Abteilung Luxemburgische Datenschutzbehörde

    Adresse:
    5, rue Plaetis L-2338 Luxembourg Luxemburg
    E-Mail:
    ald@cgsd.etat.lu
    Bei allen rechtlichen Fragen zu Ihrem Antrag auf Weiterverarbeitung von Daten.
  • Verwandte Vorgänge und Links

    Verwandte Links

    Weitere Informationen

    Rechtsgrundlagen

    • Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022

      über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

    • Loi du 19 décembre 2025

      portant création du Commissariat du Gouvernement à la souveraineté des données et désignation des organismes et autorités compétents prévus aux articles 7, 13 et 23 du règlement (UE) 2022/868 du Parlement européen et du Conseil du 30 mai 2022 portant sur la gouvernance européenne des données et modifiant le règlement (UE) 2018/1724 (règlement sur la gouvernance des données) et du point d’information unique prévu à l’article 8 du règlement (UE) 2022/868 précité et portant modification de la loi du 1ᵉʳ août 2018 portant organisation de la Commission nationale pour la protection des données et du régime général sur la protection des données

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