Crowdfunding

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Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) ist eine Form der alternativen Finanzierung, die es Jungunternehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht, spezifische Projekte mit geringen Beträgen zu finanzieren.

Beim Crowdfunding gibt es in der Regel 3 Arten von Beteiligten:

  • den Projektträger (natürliche oder juristische Person), der das zu finanzierende Projekt vorschlägt;
  • die Anleger, die das Projekt finanzieren;
  • einen Plattformbetreiber, der Projektträger und Anleger über ein öffentlich zugängliches, internetbasiertes Informationssystem zusammenbringt.

Je nach Art und Umfang der über die Plattform vermarkteten Projekte unterliegt der Betreiber der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt.

Betroffene Personen

Crowdfunding kann beispielsweise Folgendes betreffen:

  • ein Unternehmen oder einen Unternehmer, das bzw. der sich relativ geringe Geldbeträge beschaffen möchte;
  • einen Erfinder oder Entwickler, der unabhängig bleiben und seine Idee in Eigenregie vermarkten möchte;
  • einen Anleger, der in ein vielversprechendes Start-up oder innovative Ideen investieren möchte.

Kosten

Der Plattformbetreiber erhält für die Bereitstellung seiner Plattform und die Veröffentlichung der Auktionen einen gewissen Prozentsatz der beschafften Geldbeträge.

Die Erstellung und Veröffentlichung von Werbe- und Informationsmitteln kann kostenintensive Züge annehmen.

Weitere mögliche Kosten hängen von den Modalitäten ab, die als Gegenleistung für die Bereitstellung des Kapitals vereinbart wurden.

Vorgehensweise und Details

Wie funktioniert es?

Der Kontakt zwischen dem potenziellen Anleger und dem Kapitalnehmer wird in der Regel über die vom Projektträger gewählte Online-Schwarmfinanzierungsplattform hergestellt.

In den meisten Fällen muss der Kapitalnehmer vor Beginn der Auktion ein Mindestkapital festlegen, mit dem er glaubt, sein Projekt finanzieren zu können.

Ziel ist es, den erhofften Betrag über die Einlagen der Anleger aufzubringen. Die Höhe der Einlagen kann von einem Projekt zum anderen stark variieren. Eventuell kann ein Mindestpflichtbetrag festgesetzt werden.

Für seine Beteiligung am Unternehmen kann der „Crowdfunder“ (der Anleger) eine Gegenleistung erhalten, wie:

  • Nutzungsrechte;
  • Gratisprodukte; oder
  • eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens usw.

Die eingebrachten Gelder:

  • müssen zwingend für das veröffentlichte Projekt verwendet werden und dürfen nicht zur Finanzierung anderer Projekte zweckentfremdet werden;
  • werden von der Plattform erstattet, wenn der angestrebte Finanzierungsbetrag nicht erreicht wird.

Während der Anfangsphase fungiert die Crowdfunding-Plattform als Treuhänder für beide Seiten.

Vorteile des Crowdfundings

Der Unternehmer muss den Teilhabern kein Mitspracherecht bezüglich der Geschäftsführung gewähren.

Das Engagement des Anlegers ist von langfristigen Motiven geleitet, sodass das geförderte Unternehmen nicht unter dem Druck steht, sofort erfolgreich zu sein.

Der Anleger kann in der Regel keine Sicherheiten als Gegenleistung für seine Beteiligung verlangen.

Nachteile des Crowdfundings

Einerseits haben sehr kapitalintensive Projekte mit diesem Finanzierungsformat oftmals Schwierigkeiten, das zum Gelingen des Projekts benötigte Kapitalvolumen zu erreichen. In diesem Fall bleibt der Rückgriff auf die klassischen Formen der Finanzierung weiterhin möglich.

Zum anderen ist es oftmals schwer, die typischen Großkapitalgeber wie Kapitalfonds oder spezialisierte Anleger über eine solche Plattform zu mobilisieren.

Im Falle der Insolvenz des Unternehmens droht dem Anleger ein Totalverlust seiner Anlage.

Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister

Die EU-Verordnung definiert die Rechtsstellung der europäischen Schwarmfinanzierungsdienstleister.

Diese EU-Verordnung gilt seit dem 10. November 2021 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Sie gilt nur für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für Projektträger, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, und für Angebote mit einem über einen Zeitraum von 12 Monaten zu berechnenden Gegenwert von bis zu 5.000.000 Euro pro Projektträger.

Für die Anleger besteht ein verstärkter Schutz, der auf deutlichen Regeln beruht, die insbesondere Folgendes betreffen:

  • Bereitstellung von Informationen durch die Projektträger und die Schwarmfinanzierungsplattformen in Form eines „Anlagebasisinformationsdokuments“;
  • Marketingmitteilungen;
  • Governance;
  • Risikomanagement;
  • harmonisierte Beaufsichtigung.

Demnach unterliegt die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen:

  • dem Erhalt einer Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister für die Unternehmer; und
  • der Beaufsichtigung durch die Aufsichtskommission des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier - CSSF).

Die EU-Verordnung wurde durch das Gesetz vom 25. Februar 2022, das am 8. März 2022 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt.

Gut zu wissen

Die Anträge auf Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister im Sinne der EU-Verordnung sind bei der CSSF zu stellen.

Dienstleister, die einen solchen Zulassungsantrag stellen möchten, sollten Folgendes konsultieren:

Sämtliche Kontaktanfragen betreffend die Schwarmfinanzierung im Sinne der EU-Verordnung und die Zulassung durch die CSSF sind über folgende E-Mail-Adresse zu stellen: crowdfunding@cssf.lu.

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