Sozialpädagogische Berufe
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Die Ausübung eines Berufs im sozialpädagogischen Bereich (Erzieher oder Lebensbetreuer) bedarf einer Zulassung, die von der Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) ausgestellt wird.
Zielgruppe
Personen, die in Luxemburg einem sozialpädagogischen Beruf nachgehen möchten, müssen im Besitz einer entsprechenden Zulassung sein.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor der Antrag auf Erhalt der Zulassung eingereicht werden kann, ist eine Anerkennung der beruflichen Qualifikationen in diesem Bereich unabdingbar.
Dieser Anerkennungsantrag ist bei der Abteilung für Diplomanerkennung einzureichen.
Kosten
Für den Zulassungsantrag ist eine Gebühr in Höhe von 75 Euro zu entrichten.
Die Gebühr ist auf das Postscheckkonto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) zu überweisen:
IBAN: LU13 1111 0011 4679 0000
BIC: CCPLLULL
Betreff: Gebühr Diplomanerkennung, MENEJ, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller erhält die Bescheinigung der Anerkennung seiner beruflichen Qualifikationen (zwingend vor der Zulassung zu beantragen) auf dem Postweg.
Dieses Schreiben listet zudem die zusätzlichen Elemente auf, die zwecks Erhalt der Zulassung zur Ausübung eines sozialpädagogischen Berufs einzureichen sind:
- die Zahlung des Betrags von 75 Euro im Hinblick auf die Ausstellung der Zulassung;
- einen nicht mehr als 2 Monate alten Strafregisterauszug (Führungszeugnis Nr. 3 und Führungszeugnis Nr. 5 für luxemburgische Gebietsansässige / Modell 2 für belgische Gebietsansässige).
Der Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr in Höhe von 75 Euro ist den Unterlagen beizufügen.
Bearbeitung des Antrags
Sobald alle vollständigen Unterlagen vorliegen, antwortet die Abteilung für Diplomanerkennung grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 bis 6 Wochen, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Abteilung für Diplomanerkennung die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Diplomanerkennung29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxembourg
Tel. : (+352) 247-85910Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr