Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) – Bildungs- und Betreuungseinrichtung
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die ihre Dienste im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anbieten wollen, müssen bei der Abteilung Bildung und Betreuung (Service de l’éducation et de l’accueil) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend einen Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung stellen.
Zielgruppe
Jede Bildungs- und Betreuungseinrichtung, die über eine ministerielle Zulassung verfügt, kann Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung werden.
Voraussetzungen
Um als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung zugelassen zu werden, muss der Betreiber einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung:
- ein pädagogisches Projekt ausarbeiten, das der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entspricht und darin besteht:
- die Mischung und Integration der Kinder auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu verstärken;
- die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern;
- die Qualitätsinstrumente umsetzen und dabei den nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ einhalten, d. h.:
- ein allgemeines Konzept erstellen, das dem nationalen Rahmenplan entspricht. Im nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ sind die allgemeinen Ziele und grundlegenden pädagogischen Grundsätze festgelegt, die die Bildungs- und Betreuungseinrichtung umsetzen muss;
- ein Logbuch führen, das die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Bildungs- und Betreuungseinrichtung im Rahmen ihrer pädagogischen Praxis widerspiegelt (unterliegt der Kontrolle des Regionalbeauftragten);
- die Bedingungen bezüglich der vorgeschriebenen Weiterbildung von 32 Stunden pro Person über einen Zeitraum von 2 Jahren erfüllen. Der Inhalt der Weiterbildung muss mit dem nationalen Rahmenplan vereinbar sein (unterliegt der Kontrolle des Regionalbeauftragten);
- dem Besuch eines Regionalbeauftragten des Nationalen Jugendwerks (Service nationale de la jeunesse - SNJ) zustimmen. Ziel dieses Besuchs ist es, die Bildungs- und Betreuungseinrichtung über die im Zusammenhang mit der Entwicklung der Qualität der Betreuung umzusetzenden Maßnahmen zu informieren und zu überprüfen, ob die pädagogische Praxis ihrem allgemeinen Konzept entspricht;
- das System zur Eintragung der tatsächlichen Anwesenheitszeiten der betreuten Kinder anwenden.
Zusätzliche Bedingungen für Einrichtungen für Kleinkinder
Um als Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kleinkinder (0–4 Jahre) Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung zu werden, müssen die Bedingungen des Programms der frühen mehrsprachigen Bildung erfüllt sein, d. h.:
- die 3 Handlungsfelder des Programms der frühen mehrsprachigen Bildung in das allgemeine Konzept und ins Logbuch aufnehmen:
- die Entwicklung der Sprachkompetenzen der Kinder fördern;
- eine Partnerschaft mit den Eltern pflegen;
- für eine Vernetzung und Zusammenarbeit mit den schulischen, sozialen und medizinischen Diensten in Luxemburg sorgen;
- die Bedingungen bezüglich der Weiterbildung der Betreuer erfüllen, d. h. 8 Stunden Weiterbildung im Bereich der Sprachentwicklung bei Kleinkindern über einen Zeitraum von 2 Jahren;
- einen der Betreuer zum pädagogischen Referenten für das Programm der frühen mehrsprachigen Bildung ernennen, der eine spezielle Schulung absolviert haben muss;
- über Betreuer verfügen, die die erforderliche berufliche Qualifikation nachweisen können, die um 10 % erhöht wird;
- gewährleisten, dass mindestens:
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung Luxemburgisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht und;
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung Französisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
Das Angebot der beiden Sprachen muss während mindestens 40 Stunden pro Woche gewährleistet sein.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt zu werden, muss der Betreiber einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung über eine ministerielle Zulassung verfügen, die bei der Abteilung Bildung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend beantragt werden muss.
Fristen
Das Verfahren zur Validierung des allgemeinen Konzepts dauert 3 Monate. Betreibern einer neuen Bildungs- und Betreuungseinrichtung wird empfohlen, das allgemeine Konzept mindestens 3 Monate vor der geplanten Eröffnung der Bildungs- und Betreuungseinrichtung zu versenden. Ohne Validierung dieses Konzepts kann der Betreiber nicht in den Genuss der finanziellen Beihilfe für das Gutscheinsystem für Kinderbetreuung kommen.
Die Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung wird dann ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung wird vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend erteilt.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung
Der Betreiber muss beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einen Antrag auf Erhalt der staatlichen Beihilfe – Gutscheine für Kinderbetreuung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung stellen und seinem Antrag folgende Dokumente beifügen:
- das pädagogische Projekt;
- das allgemeine Konzept;
- im Falle von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder:
- die Tabelle EP – neue SEA;
- die Bescheinigungen des Niveaus C1 des GERS der Betreuer für die luxemburgische Sprache für 40 Stunden pro Woche;
- die Bescheinigungen des Niveaus C1 des GERS der Betreuer für die französische Sprache für 40 Stunden pro Woche;
- einen Nachweis über die Ausbildung zum pädagogischen Referenten (in Ermangelung eines solchen, den Anmeldenachweis für die entsprechende Schulung).
Sämtliche Belege, darunter das pädagogische Projekt, das allgemeine Konzept und die Tabelle EP – neue SEA des Programms der frühen mehrsprachigen Bildung sind per Post an die Dienststelle Qualitätsmaßnahmen (Cellule dispositif qualité) der Abteilung Bildung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zu senden.
Das allgemeine Konzept und die Tabelle EP – neue SEA (Excel-Format) sind ebenfalls per E-Mail zu übermitteln.
Pädagogisches Projekt
In dem pädagogischen Projekt muss dargelegt werden, wie die Bildungs- und Betreuungseinrichtung die öffentliche Dienstleistungsaufgabe umsetzt, die mit dem Gutscheinsystem für Kinderbetreuung verbunden ist und darin besteht:
- die Mischung und Integration der Kinder auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu verstärken;
- die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern.
Dieses pädagogische Projekt muss eine Beschreibung der konkreten Einbindung der Einrichtung auf Ebene der lokalen Gemeinschaft und ihrer Rolle als integrierter Akteur in diesem sozialen Gefüge enthalten.
Es muss auch den Platz beschreiben, den die Einrichtung in ihrem Umfeld einnimmt, sowie die unternommenen Aktionen, um die Beziehung zu den externen Partnern zu verstärken, näher ausführen.
Der Minister für Bildung, Kinder und Jugend analysiert und validiert das pädagogische Projekt.
Das allgemeine Konzept
Das allgemeine Konzept beschreibt die Wahl der Methoden, die Prioritäten und pädagogischen Mittel, die auf lokaler Ebene umgesetzt werden, um dem nationalen Rahmenplan zu entsprechen.
Das allgemeine Konzept beinhaltet:
- das allgemeine Konzept für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, das die Anpassung der allgemeinen Zielsetzungen und der grundlegenden pädagogischen Prinzipien des Rahmenplans an den lokalen oder regionalen Hintergrund beinhaltet;
- die Modalitäten der Selbstbewertung;
- die Bereiche, in denen die Einrichtung bestimmte Projekte zur pädagogischen Qualitätssicherung entwickeln wird;
- den Weiterbildungsplan für das Personal.
Auf der Website enfancejeunesse.lu ist ein Leitfaden zur Erstellung des allgemeinen Konzepts erhältlich.
Das allgemeine Konzept wird für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgearbeitet. Es wird vom Nationalen Jugendwerk analysiert und vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend validiert.
Programm der frühen mehrsprachigen Bildung (im Falle von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder)
Durch das Programm der frühen mehrsprachigen Bildung sollen Kinder ab dem Kleinkindalter für 2 der Amtssprachen des Landes sensibilisiert werden. Die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder müssen den Nachweis dafür erbringen, dass sie über Folgendes verfügen:
- einen pädagogischen Referenten für das Programm der frühen mehrsprachigen Bildung unter ihren Betreuern, der eine spezielle Schulung absolviert haben muss (Anmeldung zur Schulung auf der Website des SNJ);
- Betreuer, die die erforderliche berufliche Qualifikation nachweisen können, die um 10 % erhöht wird;
- mindestens:
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung, die Luxemburgisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht und;
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung, die Französisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
Das Angebot der beiden Sprachen muss während mindestens 40 Stunden pro Woche gewährleistet sein.
Folgende Bescheinigungen sind als Nachweis für die Beherrschung der luxemburgischen Sprache auf Niveau C1 zulässig:
- Bescheinigung über den Besuch während mindestens 10 Schuljahren einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die Lehrpläne der luxemburgischen öffentlichen Schulen gemäß der geltenden Gesetzgebung angewandt werden, insbesondere was die Benutzung und den Unterricht der luxemburgischen Sprache angeht;
- eine vom Nationalen Spracheninstitut ausgestellte Bescheinigung „Lëtzebuergesch als Friemsprooch“, in der Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: fortgeschrittenes Niveau (zweeten Diplom, Lëtzebuergesch als Friemsprooch, Héierverständnes);
- der Ausdruck: fortgeschrittenes Niveau (zweeten Diplom, Lëtzebuergesch als Friemsprooch, mëndlechen Ausdrock).
Folgende Bescheinigungen sind als Nachweis für die Beherrschung der französischen Sprache auf Niveau C1 zulässig:
- Bescheinigung über den Besuch während mindestens 10 Schuljahren einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die Lehrpläne der französischen öffentlichen Schulen angewandt werden und Französisch die Hauptunterrichtssprache des Schulsystems ist;
- Bescheinigung eines luxemburgischen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, wobei Französisch bis zum Ende der Schulzeit zu den Hauptfächern gezählt haben muss;
- Bescheinigung eines Sekundar- oder Hochschulabschlusses, wobei Französisch Hauptunterrichtssprache gewesen sein muss;
- Bescheinigung eines Berufsabschlusszeugnisses einer Berufs- oder Hochschule, wobei Französisch die Hauptunterrichtssprache gewesen sein muss;
- ein gültiges DELF/DALF-Zeugnis, in dem Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: Niveau C1;
- der Ausdruck: Niveau C1;
- eine gültige TCF-Bescheinigung (alle Zielgruppen), in der Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: Niveau C1;
- der Ausdruck: Niveau C1.
Der Minister für Bildung, Kinder und Jugend analysiert und validiert die Einhaltung der Bedingungen des Programms der frühen mehrsprachigen Bildung.
Formulare/Online-Dienste
Services d’éducation et d’accueil- le projet pédagogique
Inscription à la formation du référent pédagogique
Démarche en ligne
Tableau Education plurilingue - nouveau SEA (pour le service d'accueil et d'agrément pour jeunes enfants)
Tableau Education plurilingue - nouveau SEA (pour le service d'accueil et d'agrément pour jeunes enfants)
Zuständige Kontaktstellen
-
Abteilung Bildung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 86531Mo. bis Fr. von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
-
Abteilung für „Qualitätsförderung“138, boulevard de la Pétrusse
L-2330 Luxemburg
Luxemburg