Sonstige Gesundheitsberufe

Eine Reihe von Gesundheitsberufen darf in Luxemburg ausgeübt werden, ohne dass hierfür eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit beantragt werden muss.

Es kann jedoch sein, dass die Ausübung dieser Berufe einer Niederlassungsgenehmigung oder einer Eintragung des Diploms in das Register für Bildungsnachweise bedarf.

Zielgruppe

Betreffende Berufe

Es gibt mehrere nicht reglementierte Gesundheitsberufe, darunter:

  • Psychologe;
  • Homöopath;
  • Naturheilkundler;
  • Chiropraktiker;
  • Sophrologe;
  • Alternativmediziner;
  • Dienstleister im Bereich der Zahnaufhellung usw.

Zielgruppe

Dienstleister, die sich in Luxemburg niederlassen und dort tätig sein wollen, müssen:

  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein; oder
  • Staatsangehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sein; oder
  • Drittstaatsangehörige sein und:

Voraussetzungen

Der Dienstleister muss unabhängig vom betreffenden Gesundheitsberuf im Besitz eines luxemburgischen oder ausländischen Diploms sein, das ihn zum Zugang zum jeweiligen Beruf berechtigt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor er die Ausübung seiner Tätigkeit aufnimmt, kann es sein, dass der Dienstleister eine Niederlassungsgenehmigung benötigt oder sein Diplom in das Register für Bildungsnachweise eintragen lassen muss.

Vorgehensweise und Details

Nicht reglementierte Gesundheitsberufe können ohne Zulassung des Ministeriums für Gesundheit ausgeübt werden.

Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Ausübung eines nicht reglementierten Gesundheitsberufs bestimmte Handlungen, Leistungen oder Techniken angewandt werden müssen, die in den Anwendungsbereich eines reglementierten Gesundheitsberufs fallen.

Ist dies der Fall, kann die Person, die einen nicht reglementierten Gesundheitsberuf ausübt und diese Handlungen vornimmt, der illegalen Ausübung einer medizinischen Tätigkeit beschuldigt werden, was eine Straftat darstellt.

Zuständige Kontaktstellen

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