Melden Sie die gelegentliche und vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen über MyGuichet.lu

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Erbringt Ihr Unternehmen mit Sitz im Ausland gelegentlich und vorübergehend Dienstleistungen in Luxemburg? Wenn Sie verpflichtet sind, diese Dienstleistungen dem luxemburgischen Ministerium für Wirtschaft zu melden, haben Sie nun die Möglichkeit, dies online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus zu tun.

Dies hat den Vorteil, dass sich die Bearbeitungszeit verkürzt, da:

  • Sie die Stempelsteuer direkt online bezahlen;
  • Sie die Mitteilungen der Behörde im gesicherten Postfach von MyGuichet.lu empfangen können;
  • Sie Ihre Empfangsbestätigung direkt in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu erhalten.

Für diesen Vorgang benötigen Sie:

  • ein LuxTrust-Produkt;
  • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen europäischen Landes.

Er ist auch in der App MyGuichet.lu verfügbar.

Auf unserer Informationsseite erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von der Meldepflicht für die gelegentliche und vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg betroffen ist, und erhalten alle Einzelheiten zu diesem Vorgang.