Zum
Beihilfen für Tourismus
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Ministerium für Wirtschaft kann Gemeinden, Verkehrsvereinen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die im Bereich Tourismus tätig sind, Beihilfen gewähren.
Ziel dieser Beihilfen ist es, sie je nach Fall zu unterstützen oder sich zu beteiligen:
- am Betrieb und an ihren touristischen Aktivitäten;
- an der Durchführung eines Projekts oder einer Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus;
- an der laufenden Instandhaltung und Markierung von Wanderwegen, um diese zugänglich und begehbar zu halten;
- am Erwerb von Material zur Durchführung von Arbeiten auf Wanderwegen und Mountainbike-Routen.
Sie müssen den vollständig ausgefüllten Antrag auf Unterstützung über das dafür vorgesehene Formular per E-Mail oder per Post an die Generaldirektion für Tourismus senden.
Weitere Informationen über die Beihilfen für Tourismus sowie die Bedingungen für ihre Gewährung finden Sie in der entsprechenden Rubrik.