Beihilfe für junge innovative Unternehmen

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Unternehmen und private Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Bedingungen in den Genuss einer Beihilfe in Form eines Zuschusses, eines rückzahlbaren Vorschusses oder der Bereitstellung von Eigenkapital kommen.

Die gewährte Beihilfe dient dazu, einen Teil der investierten förderfähigen Kosten zu decken. Die Obergrenze der Beihilfe bemisst sich danach, ob das Unternehmen in einem Fördergebiet niedergelassen ist oder nicht.

Um junge innovative Unternehmen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft beschlossen, bei jeder gewährten Beihilfe für junge innovative Unternehmen den Höchstsatz der Kofinanzierung von 50 % auf 70 % zu erhöhen.

Diese Maßnahme bleibt in Kraft bis mindestens:

  • zum 31. Dezember 2024; oder
  • zum Datum der Ratifizierung des Gesetzentwurfs, der die Erneuerung der Regelungen für Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation zum Gegenstand hat, je nachdem, was früher eintritt.

Weitere Informationen zu dieser Beihilfe finden Sie auf unserer Informationsseite.