Nützliche Tipps bei Haustürgeschäften

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Ein Gewerbetreibender darf Ihnen an Ihrem Wohnsitz Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie haben jedoch bestimmte Rechte, die Sie vor möglichem Missbrauch schützen, insbesondere:

  • das Recht, jeden Haustürverkauf abzulehnen, zum Beispiel durch einen Aufkleber oder einen sonstigen deutlichen Hinweis, dass Sie Haustürgeschäfte ablehnen;
  • wenn Sie dem Haustürgeschäft zustimmen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Um sich vor unangenehmen Situationen zu schützen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, zu überprüfen, ob das Unternehmen oder der Handwerker im Handels- und Firmenregister (RCS) eingetragen und im Besitz einer gültigen Niederlassungsgenehmigung ist. Sie können ebenfalls Folgendes verlangen:

  • gegebenenfalls eine Kopie der Berufshaftpflichtversicherung;
  • Informationen über das 14-tägige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen;
  • die Bereitstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags, in dem die Kosten und die Frist für die Durchführung aufgeführt sind.

Aufkleber mit der Aufschrift „Colportage non merci“ (Haustürgeschäfte – Nein danke!) sind per E-Mail-Anfrage beim Ministerium für Verbraucherschutz erhältlich: info@mpc.etat.lu.

Weitere Informationen über Haustürgeschäfte finden Sie auf unserer Informationsseite zu diesem Thema.