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Neuer Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Investitionen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Luxemburg hat einen neuen nationalen Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen eingeführt, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden könnten.
Ab dem 1. September 2023 sind Investitionen, die:
- von einem ausländischen Investor getätigt werden;
- zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und direkter Beziehungen zwischen dem ausländischen Investor und einem Rechtsträger luxemburgischen Rechts, für den dieses Kapital bereitgestellt wird, dienen und dem ausländischen Investor somit ermöglichen, sich allein, gemeinsam oder über eine Mittelsperson an der Kontrolle dieses luxemburgischen Rechtsträgers effektiv zu beteiligen;
dem für Wirtschaft zuständigen Minister zwingend zu notifizieren, sofern der luxemburgische Rechtsträger eine als kritisch erachtete Tätigkeit ausübt.
Unsere Informationsseite zu diesem Thema hilft Ihnen, herauszufinden, ob diese neue Pflicht auch für Sie gilt.