Neue Online-Vorgänge für ASBL und Stiftungen

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Bei ihrer Gründung und Weiterentwicklung unterliegen Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) und Stiftungen bestimmten Regeln. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie Satzungsänderungen vornehmen oder Schenkungen oder Vermächtnisse erhalten.

In bestimmten Fällen muss ein entsprechender Antrag beim Ministerium der Justiz gestellt werden. Dieser kann als formloses Schreiben oder online über MyGuichet.lu eingereicht werden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unseren neu online gestellten Informationsseiten.