Aktualisierung unserer Informationen über die Beihilfen für die Forstwirtschaft

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es gibt diverse Beihilfen für die Verbesserung des Schutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldökosysteme, darunter insbesondere Beihilfen für:

  • die Stärkung des Waldökosystems durch Naturverjüngung oder Jungwaldpflege;
  • den Erhalt von Biotopbäumen und stehendem oder liegendem Totholz;
  • die Wiederherstellung des Waldökosystems durch Erstaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen oder Wiederaufforstung usw.

Interessierte Eigentümer von Waldflächen oder landwirtschaftlichen Flächen müssen ihren Antrag beim örtlich zuständigen Bezirk einreichen, der ihnen die Entscheidung der Naturverwaltung mitteilt.

Der Antrag muss vor Beginn jeglicher Arbeiten anhand des entsprechenden Formulars gestellt werden.

Unsere Informationstexte über diese Beihilfen wurden aktualisiert. Dort finden Sie nähere Informationen über die einzelnen Beihilfen und ihre Bewilligungsbedingungen.