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Nahrungsergänzungsmittel anzeigen
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Im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel können Hersteller und Inverkehrbringer ihre Anzeige ab sofort in elektronischer Form über MyGuichet.lu vornehmen:
- mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
Hierbei geht es um:
- jedes erste Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels; oder
- jede Änderung, durch die die Zusammensetzung eines Erzeugnisses geändert wird (neue Anzeige mit Verweis auf die vorherige Akte).
Die angezeigten Nahrungsergänzungsmittel müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und bestimmte Vorschriften in Bezug auf die Kennzeichnung einhalten. Insbesondere muss der Anzeige eine Kopie des Etiketts des Nahrungsergänzungsmittels beigefügt werden.
Zur Erinnerung: Jedes luxemburgische Unternehmen muss vor dem Inverkehrbringen seiner Erzeugnisse bei den zuständigen Behörden gemeldet sein. Dazu muss es online über MyGuichet.lu einen Registrierungsantrag stellen.
Weitere Informationen über die Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie in unserem kürzlich aktualisierten Informationstext.